Frage an Florian Hahn von Nils S. bezüglich Gesundheit
Ist es richtig, daß die Corona-Massnahmen für Politiker nicht gelten - also speziell Abstandsregeln und vor allem Mundschutz und dies zB in Bundestag (Kantine), Landesregierungen sowie kommunal?
Und soweit bzw falls dies stimmt, daß die Corona-Gesetze / -Verordnungen keine Anwendung im politischen Betrieb finden, warum ist dies der Fall? Eine Argumentation war wohl, daß dies mit dem Freien Mandat nicht vereinbar sei. WIe ist das zu verstehen?
Und falls nicht; welche Corona Regelungen gelten denn im politischen Betrieb und wie werden diese umgesetzt?
Herzlichen Dank
Sehr geehrter Herr Sautter,
danke für Ihre Nachricht.
Selbstverständlich gelten für Bundestagsabgeordnete im öffentlichen Raum keine anderen Verhaltensregeln, als für alle anderen auch, z.B. was das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Berliner ÖPNV angeht.
Für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages wurden durch die Bundestagsverwaltung ähnliche Verhaltensregeln erlassen. Diese umfassen beispielsweise die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen und Husten-/Niesetikette) und des Abstandsgebots von 1,5 m zu anderen Personen. Zur Einhaltung des Abstandsgebots in Sitzungssälen werden maximal ein Drittel der normal vorgesehenen Sitzplätze genutzt. Des weiteren werden Arbeitsplätze, Sitzungssäle und Türklinken regelmäßig desinfiziert.
Sollte der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden können, wird dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. Diese Abstands- und Hygieneregeln gelten insbesondere auch für die Kantinennutzung im Bundestag.
Mein persönlicher Eindruck ist, dass sich erfreulicherweise im Bundestag – wie in der gesamten Gesellschaft – die überwiegende Mehrheit an die Abstands- und Hygieneregeln hält.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Hahn MdB