Frage an Florian Hahn von Monika B. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Hahn,
mit Interesse habe ich der Presse am Wochenenden entnommen, dass die CSU in ihr Wahlprogramm neue familienpolitische Ideen aufnehmen möchte.
Leider vermisse ich dabei ein Thema, das zumindest an meinem Wohnort (Höhenkirchen-Siegertsbrunn/ Lkr München) sehr viele Eltern umtreibt: die Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder.
Auch wir haben davon profitiert, dass vor einigen Jahren ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz eingeführt wurde und in der Folge auch in unserer Gemeinde viele neue Krippenplätze entstanden sind. Nun kommen die ehemaligen Krippenkinder in die Schule – und unter den Eltern der Vorschulkinder bestehen große Befürchtungen in Bezug auf die Betreuung der Schulkinder. In unserem Kindergarten arbeiten bei etwa 90% der Kinder beide Elternteile; und selbst ein Teilzeitjob mit wenigen Stunden lässt sich kaum mit dem Stundenplan der ersten Grundschulklasse vereinbaren (zum Teil Schulschluss um 11 Uhr).
In unserem Wohnort läuft die Bewerbungsphase um die Betreuungsplätze noch – doch nach den Gesprächen in den einzelnen Einrichtungen scheint die Infrastruktur (Ganztagsschulplätze, Hort- und Mittagsbetreuungsplätze) nicht den (gestiegenen) Bedarf decken zu können.
Angesichts knapper finanzieller Mittel und Räumlichkeiten legen Bürgermeisterin und Gemeinde den Schwerpunkt (nachvollziehbarerweise) auf die durch einen Rechtsanspruch abgesicherten Kinderkrippen- und Kindergärtenplätze und nicht auf die freiwillige Leistung der Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder.
Meine Frage ist nun: Wie stehen Sie und Ihre Partei zu einem Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung der Schulkinder? Ich halte es für inkonsistent, den Eltern einen Anspruch auf die Betreuung der Kleinkinder zu geben, diesen jedoch bei Einschulung enden zu lassen.
Herzlichen Dank vorab und besten Gruß
Monika Baumgarth
Sehr geehrte Frau Baumgarth,
ich danke für Ihre Anfrage über das Portal abgeordnetenwatch.de. Die entsprechenden Betreuungsplätze vor Ort legt die jeweilige Kommune fest. Hier bitte ich um Verständnis, dass ich als Bundestagsabgeordneter keine Zuständigkeit habe. Ebenso was Ihre Anfrage nach einem etwaigen Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung der Schulkinder anbelangt, denn für diesen Bereich sind die Länder verantwortlich. Die CSU-Kollegen im Bayerischen Landtag arbeiten aber weiter daran, die wegweisende Regierungserklärung von Ministerpräsident Horst Seehofer aus dem Jahr 2013 umzusetzen. Demnach soll bis 2018 an allen Schularten für jeden Schüler bis 14 Jahren ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot zur Verfügung gestellt werden, analog zur „Ganztagsgarantie“, die im Bayernplan 2013-2018 verankert ist.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Hahn MdB