Frage an Florian Hahn von Sandro H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Hahn,
heute ist in "Der Aktionär" zu lesen, dass Siemens einen 8 Milliarden Euro Auftrag aus Ägypten erhielt.
Außerdem ist dort zu lesen: "Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) lässt derzeit prüfen, ob der Bund das Geschäft teilweise mit staatlichen Exportgarantien (Hermes-Bürgschaften) absichert. Diese würden greifen, falls Kairo nicht zahlen könnte."
Es macht den Eindruck, als würden Sie das TTIP grundsätzlich befürworten. Also Freihandel ohne Staatseingriffe. Siemens kann sich gegen das Ausfallrisiko von Krieg, Terror oder Zahlungsausfallrisiken von Staaten auch Versicherungsschutz kaufen! Wenn nicht in Deutschland dann zumindest in London. Und am Geld sollte es Siemens nicht mangeln.
Die Wirtschaft schreit nach Freihandel und dem Sich-Nicht-Einmischen des Staates. Irgendwie scheint es dennoch ohne Staat nicht zu gehen, was m.E. das TTIP ad absurdum führt.
Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die Prüfung von staatlichen Exportgarantien?
Mit freundlichen Grüßen
Sandro Heinze
Sehr geehrter Herr Heinze,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 3. Juni dieses Jahres über abgeordnetenwatch.de, in dem Sie mich zu meiner Einschätzung bezüglich staatlicher Exportgarantien fragen.
Das TTIP-Abkommen und der freie Handel generell stehen nicht im Widerspruch zu der Praxis der staatlichen Exportkreditversicherungsvergabe. Staatliche Exportgarantien dienen der Erschließung schwieriger Märkte und der Aufrechterhaltung wirtschaftlicher Beziehungen auch in ungünstigen Zeiten. Ziel ist es, den Export als Wachstumsmotor der deutschen Wirtschaft zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu sichern.
Exporte in Märkte mit erhöhten Risiken lassen sich oft nur mit einer staatlichen Exportkreditversicherung realisieren, weswegen alle westlichen Industrieländer und einige andere ebensolche Kreditversicherungssysteme aufgebaut haben.
Es wird von Fall zu Fall in einem Interministeriellen Ausschuss geprüft, ob die Verhältnismäßigkeit für eine solche staatliche Versicherung erfüllt ist. Dabei muss eben abgewogen werden, ob die Versicherung eines speziellen Exportvorhabens im Interesse Deutschlands ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Florian Hahn