Frage an Florian Hahn von Joachim W. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Hahn,
wie lange wird die Bundeswehr noch den Standortübungsplatz im Nordteil der Fröttmaninger Heide in Anspruch nehmen?
Man hört, dass immer mehr Menschen das deutlich ausgeschilderte Betretungsverbot ignorieren und die herrliche Landschaft genießen; dass seit Jahr und Tag kein Soldat mehr dort gesehen worden sei; und dass die Ruhe nur durch Motorrad-Crosser gestört werde.
Wenn das so stimmt, ist das eine ärgerliche Ungerechtigkeit: die Bürger, die sich an das Betretungsverbot halten, sind die Dummen; die, die es ignorieren, dürfen ungestört eine umso größere Einsamkeit genießen.
In Anbetracht der immer weiter steigenden Einwohnerzahl unserer Metropolregion überwiegt das öffentliche Interesse an einem Naherholungsgebiet längst das Interesse der Bundeswehr an einem stadtnahen Übungsplatz. Solange aber die Bundeswehr dieses Gelände noch in Anspruch nimmt, sollte sie aus Naturschutzgründen wenigstens die Motorradfahrer heraushalten.
Mit freundlichen Grüßen, Joachim Wuttke
Sehr geehrter Herr Wuttke,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 07. April 2014, in der Sie mich auf den Standortübungsplatz im Nordteil der Fröttmaninger Heide ansprechen. Bitte entschuldigen Sie die Verspätung. Durch einen Bürofehler ging Ihre Anfrage verloren.
Ich habe mich bei den zuständigen Stellen im Bundesministerium der Verteidigung erkundigt und muss Ihnen mitteilen, dass der Standortübungsplatz München für die standortnahe Ausbildung der im Großraum München stationierten Truppenteile und Dienststellen weiterhin unverändert notwendig ist. Im Wesentlichen sind dies das Feldjägerregiment 3 und die Sanitätsakademie der Bundeswehr. Ihrer Forderung nach der Errichtung eines Naherholungsgebietes auf dem Gebiet des Standortübungsplatzes kann also nicht nachgekommen werden.
Wie Sie richtig anmerkten, ist der Standortübungsplatz München als Teil des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes „Heideflächen und Lohwälder nördlich von München“ aufgrund seiner besonderen ökologischen Ausstattung von gemeinschaftlicher Bedeutung. Eine unkontrollierte Nutzung würde eine Störung für sensible Schutzobjekte, wie zum Beispiel von Bodenbrütern, darstellen und damit die zukünftige Entwicklung als Flora-Fauna-Gebiet gefährden.
Die von Ihnen angeführte widerrechtliche Nutzung des Standortübungsplatzes München durch Motorrad-Crosser wurde auch durch die Bundeswehr im Rahmen der angesprochenen Streifenfahrten festgestellt und angemessen geahndet.
Das Ministerium versichert, dass der Standortübungsplatz München hinreichend als militärischer Sicherheitsbereich mit Betretungsverbot ausgewiesen ist. Der Standortälteste München unterrichtet die Öffentlichkeit über das Betretungsverbot über den vorgesehenen Umfang hinaus auch in der lokalen Presse. Zusätzlich bestreift das Feldjägerdienstkommando München mit Kontrollfahrten regelmäßig das Gelände des Standortübungsplatzes.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Hahn MdB