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Florian Hahn
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Frage von Thomas S. •

Frage an Florian Hahn von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hahn,

Frau Frank weist Sie auf eine aus Ihrer Sicht sehr problematische Gesetzesänderung betreffs der Gestaltung von Lebensversicherungen, welche einen erheblichen Verlust für Versicherte bedeuten könnte.

http://www.abgeordnetenwatch.de/florian_hahn-575-37625--f364311.html#q364311

Ich habe recherchiert und sehe die Befürchtung von Frau Frank bestätigt,
z.B. meldet Faz-net:

"Der Bundestag hatte Anfang November gegen den Protest der Opposition beschlossen, die Beteiligung von Lebensversicherungskunden an den Überschüssen von Lebens- und Rentenversicherungsunternehmen weitgehend zu verändern. Vor allem Versicherte, die in diesen Monaten die Auszahlung aus ihrer kapitalbildenden Lebensversicherung erwarten, kann die Gesetzesänderung laut Zeitung drastische Einbußen bedeuten."

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/nach-neuem-gesetz-versicherungskunden-drohen-einbussen-11981742.html

Obwohl diese Gesetzesänderung einen erheblichen Teil der Bevölkerung betreffen könnte (Frau Frank weist darauf und der verlinkte Faz-Text stützt diese Einschätzung), verweigern Sie am 19.12.2012 - 5 Tage nach der diesbezüglichen Endabstimmung im Bundesrat - auf die oben verlinkte Frage eine auf abgeordnetenwatch öffentlich einsehbare sachdienliche Auskunft, Zitat Florian Hahn:

"(...)vielen Dank für Ihre Anfrage über das Internetportal Abgeordnetenwatch. Sie hatten in dieser Sache zwischenzeitlich telefonisch Kontakt mit meinem Büro. Wie besprochen, werden wir Sie nach der Bundesratsentscheidung weiter informieren."

Frage 1:

Es geht ja in Ordnung, wenn Sie die Fragestellerin persönlich informieren wollen,
aber warum machen Sie das nicht ebensogut hier öffentlich?

Faz net meldet unter dem genannten Link:

"Dem Beschluss war eine langjährige und intensive Lobbyarbeit der Versicherer vorausgegangen."

Frage 2:

Wie werten Sie diese Aussage?
Werden hier die Interesen von Lobbiisten denen der Bürger/innen vorgezogen?

Viele Grüße, Thomas Schüller

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schüller,

gerne teile ich Ihnen meine Antwort an Frau Frank mit:

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2012 den Vermittlungsausschuss zum SEPA-Begleitgesetz angerufen. Damit tritt die vom Bundestag am 8. November 2012 im Rahmen des SEPA-Begleitgesetzes beschlossene Neuregelung der Beteiligung von Versicherten an den Bewertungsreserven von Lebensversicherern nicht wie geplant zum 21. Dezember in Kraft. Grundsätzliche Einwände gegen die Zielrichtung der Regelung insgesamt wurden im Bundesrat zwar nicht erhoben, jedoch wird von einigen Ländern noch Diskussionsbedarf im Einzelnen gesehen.

Der zeitliche Ablauf des weiteren Verfahrens ist noch nicht konkret festgelegt. Der nächste Vermittlungsausschuss tagt voraussichtlich Ende Januar. Ein Termin steht jedoch noch nicht fest.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Florian Hahn
Mitglied des Deutschen Bundestages

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