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Florian Hahn
CSU
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Frage von Birgit K. •

Frage an Florian Hahn von Birgit K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hahn,

wie ist es von Seiten der Politik zu vertreten, dass die Hausärzte steigende Honorare erhalten, wenn kurz zuvor den Hebammen nur eine minimale Erhöhung der Honorare gewährt wurde, die aber nicht annähernd die Mehrkosten für die immens gestiegene Haftpflichversicherungsprämie auffängt.
Nachdem so viele Hebammen aus wirtschaftlichen Gründen ihren Beruf aufgeben mussten, sehe ich die Versorgung der Bürgerinnen mit eine Hebamme als nicht mehr gegeben. Ganz zu schweigen davon, dass ich als Bürgerin nun nicht mehr eine freie Wahlmöglichkeit beim Geburtsort habe! Hier ist eindeutig eine Zweiklassenmedizin angedacht, die Geburten, die nur von einer Hebamme betreut werden noch mehr ins Abseits drängt.
Mit einer umsichtigen Handlunsweise, hätten hier Gelder eingespart werden können, aber nein statt dessen werden bilnd nur die Interessen einer Berufsgruppe, nämlich der Ärzte, beachtet.
Was werden Sie unternehmen um solche Mißstände zu vermeiden?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Krauß,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe sowie eine angemessene Vergütung für diese – in der Unterstützung von Müttern – so wichtige Tätigkeit, sind der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen. Auch als junger Familienvater bekenne ich mich ausdrücklich zur hohen Verantwortung dieses Berufes, den Politik und Gesellschaft nachhaltig honorieren müssen. Mir ist bewusst, dass die Arbeit der Hebammen und Entbindungspfleger anspruchsvoll ist und deren Leistungen für eine den medizinischen Erfordernissen und den Wünschen von Schwangeren und jungen Müttern mit ihren Kindern entsprechenden Versorgung vor und nach der Geburt von besonderer Bedeutung sind. Dabei ist uns wichtig, dass es in der Entscheidung der werdenden Mutter - in Rückkopplung mit der Hebamme bzw. dem Arzt - liegt, ob sie daheim, in einem Geburtshaus, ambulant im Krankenhaus oder stationär entbinden will.

Ich begrüße daher die Einigung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Hebammen zur Frage der Vergütung von Hebammenleistungen. Hebammen erhalten nun eine Erhöhung von acht Euro für jede klinische Geburt. Die Vergütung außerklinischer Geburten, wie zum Beispiel Hausgeburten, steigt um 100 Euro pro Geburt. Die Einigung konnte ohne Schiedsspruch durch die eingeschaltete Schiedsstelle und somit gütlich getroffen werden. Die neuen vertraglichen Regelungen treten rückwirkend zum 1. Juli 2010 in Kraft. Weitere Problempunkte sollen bei Gesprächen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden ab Herbst 2010 erörtert werden.

Die Vergütungsvereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen und den Berufsverbänden der Hebammen wurden seitens der Hebammen Ende 2009 gekündigt. Grund hierfür waren – nach Angaben der Hebammenverbände – die, auch von Ihnen angesprochenen, stark gestiegenen Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung. In Folge forderten die Hebammen von den gesetzlichen Krankenkassen höhere Vergütungen, um die gestiegenen Haftpflichtversicherungskosten zu decken. Im Zuge einer ausbleibenden Einigung der Vertragsparteien wurde ein Schiedsgericht zur Festsetzung der Vergütung der Hebammenleistungen eingeschaltet.

Mit der Neuregelung der Versorgung mit Hebammenhilfe (§ 134a SGB V) hat das Bundesministerium für Gesundheit im Jahr 2007 bewusst darauf verzichtet, die Vergütung der Hebammenleistungen staatlich festzusetzen, sondern diese in die Hände der Hebammenverbände und des GKV-Spitzenverbandes gelegt. Vor allem die Vergütungsinteressen der freiberuflichen Hebammen sollten durch diese Regelung angemessen berücksichtigt werden. Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität steht und stand einer notwendigen Erhöhung nicht entgegen. So ist eine Erhöhung der Vergütungssätze, die über die durchschnittliche Veränderungsrate hinausgeht, nicht von vornherein ausgeschlossen. Eine Ausnahme ist vielmehr möglich, wenn andernfalls die notwendige medizinische Versorgung auch nach Ausschöpfen von Wirtschaftlichkeitsreserven nicht zu gewährleisten ist.

Wir müssen aber auch beachten: Bei einer leider sinkenden Anzahl von Geburten ist ein Anstieg der Zahl der berufsausübenden Hebammen zu verzeichnen. Derzeit gibt es nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes 16.293 Hebammen. Noch im Vorjahr waren es 15.274 Hebammen. Davon sind ambulant geburtshilflich derzeit 4516 Hebammen tätig, im Vorjahr waren es 4432. Ebenso ist die Zahl der Geburtshäuser von 120 Einrichtungen in 2009 auf 141 Einrichtungen im Jahre 2010, und damit um 17,5 Prozent, gestiegen.

In der Gesamtschau aller Fakten kann ich Ihre Auffassung und Schlussfolgerung dezidiert nicht teilen. Sicherlich muss aber dauerhaft von Politik und vor allem von den handelnden Verbänden darauf geachtet werden, auf eventuelle Veränderungen angemessen zu reagieren.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Hahn MdB

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