Ihr neuer Kanzler
Florens Weiß
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Frage von Korbinian H. •

Wie sollten Ihrer Meinung nach zukünftig Geimpfte und Ungeimpfte in Gastronomie o. Ä. behandelt werden?

Sehr geehrter Hr. Weiß,
Eigentlich wähle ich ja meist die Freien Wähler, bin dieses mal jedoch recht unentschlossen aufgrund kürzlicher Äußerungen von Hubert Aiwanger.
Wenn jetzt jemand einmal geimpft ist, also quasi schon das halbe Brathendl fertig am Tisch hat, sollte diese Person, die sich hat testen lassen, also quasi das Brathendl zwar schon gefangen, aber noch nicht gebraten hat, schlechter gestellt werden, als sein Spezl, ein Genesener also, der zwar mal ein Brathendl hatte, aber jetzt nur noch Fettfinger vom Brathendl übrig hat, während der einmal geimpfte mit dem halben Brathendl eventuell auch einen reduzierten Schutz hat, wie sein genesener Spezl mit dem ganzen Brathendl, des er aber schon gegessen hat? Bitte begründen Sie ihre Antwort.

Ihr neuer Kanzler
Antwort von
Die PARTEI

Sehr geehrter Herr Huber,

erst mal möchte ich Ihnen zum überdenke vergangener Fehler gratulieren. Dies ist heute nicht selbstverständlich und hat ein Lob verdient!

Brathendl essen ist ja quasi eine gesellschaftliche Verantwortung und es ist schade, dass manche das kategorisch ausschließen. Das markieren von Brathendlverweigeren:innen ist im geschichtlichen Zusammenhang natürlich schwierig und wir dürfen nicht vergessen, dass es ein Hausrecht gibt, nach welchem ein:e Betreiber:in einer Gastronomie oder Ähnlichem das Recht hat, oder haben sollte, das selbst zu entscheiden.

Die Gefahren der Aufnahme eines Brathendls sind bisher sehr gering und der Nichtverzehr kann zu körperlichen Schäden führen, was gegen § 17 verstößt.

Auch hat sich die Aufnahme anderer gebratener Flügeltiere bisher nicht als negativ herausgestellt.

Natürlich sollten die Brathendl bis zum Verzehr freilaufend leben dürfen! Dafür setzen wir uns als Die PARTEI ein! Das T steht für Tierschutz!

Viele Grüße
schon bald Ihr KanX
Florens Weiß