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Fabio De Masi
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Frage von Hans-Jürgen W. •

Frage an Fabio De Masi von Hans-Jürgen W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr De Masi,

das Gesetz zur Panoramafreiheit ist fundamentaler Bestandteil unserer Demokratie. Der Änderungsantrag 421, angenommen durch den Rechtsausschuss mit den Stimmen der Christdemokraten, Sozialdemokraten und Jean-Marie Cavada (Liberale) zielt auf eine Beseitigung der Panoramafreiheit. Sie erlaubt Journalisten und jedermann von Ereignissen zu berichten, ohne befürchten zu müssen wegen unerlaubter Abbildung von Gebäuden, die zwangsläufig bei Ereignissen im öffentlichen Raum mit auf dem Bild erscheinen, belangt zu werden.

Die Abschaffung der Panoramafreiheit kommt einer Zensur gleich, da jeder ein missliebiges Foto abmahnen - verbunden mit hohen Abmahngebühren - oder durch Schadensersatzforderungen gegen den Fotografen verhindern bzw. derart verteuern kann, das es für den Fotografen ein unkalkulierbares Risiko darstellt. Welche Zeitung oder Fernsehsender kann es ohne Panoramafreiheit riskieren Bilder von politischen Ereignissen zu senden, weil bei einem Kameraschwenk ein Gebäude ins Bild kommt. Es ist auch nicht zu verstehen warum Architekten ein Urheberecht für Ihre Arbeit zustehen soll, sie sind für ihre Leistung bezahlt worden. Warum sollen sie anders behandelt werden als andere Berufsgruppen, z.B. Modedesigner oder Frisöre. Oder soll ich zukünftig Gebühren an meinen Modedesigner/Frisör entrichten weil ich ein Bewerbungsfoto von mir herstellen lassen will? Schließlich sind auf dem Foto die Kleidung und meine Frisur zu sehen.

Ich fordere Sie hiermit auf für den Erhalt des freien Zugangs zu Bilddokumenten aus dem öffentlichen Raum einzutreten, den Dschungel von Gebühren nicht weiter zu fördern durch Abschaffung der Panoramafreiheit und den mutmaßlich mehrheitlichen Willen des deutschen Volkes nach Erhalt der Panoramafreiheit zu respektieren.

Wie stehen Sie zu diesem Thema?

H. W.

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr W.,

Ich stimme Ihnen zu. Die Abschaffung der Panoramafreiheit führt zu einer massiven Rechtsunsicherheit - nicht nur für professionelle Fotografen und Dokumentarfilmer. Wichtige Fragen bleiben unbeantwortet, etwa wann eine kommerzielle Nutzung des Panoramas vorliegt. Öffentliche Denkmäler und Wahrzeichen wie der Eiffelturm dürfen nicht visuell privatisiert werden. Hierzu verweise ich auch auf einen aussagekräftigen Artikel in der Süddeutschen Zeitung

http://www.sueddeutsche.de/kultur/panoramafreiheit-die-freiheit-gibts-nur-hier-1.2541496

Beim Fotografieren darf es nur um die Urheberschaft der Fotografie und der Bildfolgen gehen und nicht um das fotografierte Objekt in öffentlichen Räumen. Leider haben sich im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments aber andere Mehrheiten durchgesetzt. Wir hoffen, dass der Protest von besorgten Bürgerinnen und Bürgern ein Umdenken im Plenum des Europäischen Parlaments erzwingt.

Das Ziel der LINKEN ist es die Panoramafreiheit zu schützen. Eine Harmonisierung des Rechts sollte die Panoramafreiheit nicht einschränken sondern schützen.

Wir teilen Ihre Position und werden entsprechend handeln. Sollten Sie weitere diesbezügliche Fragen haben, wenden Sie sich gerne an meine fachlich befassten Kolleginnen Cornelia Ernst bzw. Martina Michels.

Mit den besten Grüßen,

Fabio De Masi

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