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Fabio De Masi
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Frage von Volker S. •

Frage an Fabio De Masi von Volker S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr De Masi,

herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft, auf meine Frage zu antworten. Es gibt einen europarechtlichen Aspekt bei Mikronährstoffpräparaten wie Vitamin D 3 (NEMs), wo Kommission, Ministerrat und EU-Parlament durch zwingende europarechtliche Vorgaben verhindern, daß der Käufer von Vitamin D Tabletten oder Kapseln als NEM über die gesundheitliche Bedeutung sowohl im präventiven wie im therapeutischen informiert werden. Den Herstellern von NEM - Vitamin D Präparaten ist es strafbewehrt verboten, auf der Packung oder im Beipackzettel diesbezüglich zu informieren.

Gesundheitsbezogene Aussagen sind für Nahrungsergänzungsmittel nur in sehr engem Rahmen erlaubt. Die EFSA unterhält eine Liste von zugelassenen Aussagen, den sogenannten Health Claims. Hier

http://ec.europa.eu/nuhclaims/?event=search&CFID=1136251&CFTOKEN=c2950b44314ee287-95ED0610-E926-997C-B9EC44CE8777511C&jsessionid=9212fed9a34a877acff456527d644f9104cdTR

kommen Sie zu der Datenbank.
Für Vitamin D sind nur folgende Aussagen erlaubt:
Vitamin D contributes to normal absorption/utilisation of calcium and phosphorus
Vitamin D contributes to normal blood calcium levels
Vitamin D contributes to the maintenance of normal bones

Als MEP könnten Sie EFSA fragen, warum die tatsächliche Wirkungsbreite und Bedeutung von Vitamin D von einer europäischen Behörde so rudimentär gergelt wird.

Meine Fragen:

Wie beurteilen Sie diese europarechtliche Seite von unnötigen Toten?

Werden Sie wegen der europarechtlichen NEM – Vorschriften tätig werden?

Volker H. S. - Ministerialrat a.D.
Isernhagen bei Hannover

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr S.,

Ich vermute die Vorschriften bei der Nahrungsergänzung werden restriktiv gehandhabt, weil die medizinischen Aspekte von Vitamin D bei Dosierungsgrad der Nahrungsergänzung nicht hinreichend belastbar sind. Ich erlaube mir aber hierüber kein qualifiziertes Urteil und möchte Sie bitten, sich an meine fachlich auskunftsfähigere Kolleginnen und Kollegen des Bundestages aus den Bereichen Gesundheitspolitik bzw Verbraucherschutz zu wenden. Dafür kämen etwa Kathrin Vogler oder Caren Lay in Frage. Gerne kann ich dann bei entsprechendem Hinweis auf die Antwort dieser Kolleginnen an mein Büro ggf. nochmal europarechtlich nachfassen.

Beste Grüße,

Fabio De Masi

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