Frage an Fabian Müller von Lars W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Müller,
sie befürworten das Whistleblower jederzeit Straftaten aufdecken dürfen und dafür besonderen Schutz erhalten sollen.
Worin sehen Sie den Unterschied zwischen einem Whistleblower und jemanden, der seine Karriere bei einer Bank riskiert um Steuerhinterziehung aufzudecken und Daten entwendet um diese an den Staat zu verkaufen?
Und finden Sie nicht das es hier auch eine kleine Entschädigung für die entstehenden Unannehmlichkeiten (Jobverlust, Strafverfahren etc) geben sollte?
Vielen Dank im Voraus für die schnelle beantwortung meiner Frage.
Sehr geehrter Herr Witte,
Whistleblowing ist als in seinen Auswirkungen oftmals nicht kontrollierbares Mittel stets eine Ultima Ratio. Das gilt insbesondere in der Wirtschaft, in der Unternehmen oftmals - anders als der dem Gemeinwesen verpflichtete Staatsapparat - auf Vertraulichkeit bauen, um im Wettbewerb bestehen zu können.
Sofern andere Möglichkeiten - insbesondere anonyme Hinweise an höhergestellte Vorgesetzte (was im weiteren Sinne auch als Whistleblowing bezeichnet wird) oder auch eine (anonyme) Anzeige - keine Wirkung erzielen, ist auch in der Wirtschaft der Gang an die Öffentlichkeit ein Mittel, das den Schutz und die Anerkennung der Gesellschaft verdient, sofern davor weniger drastische Wege versucht wurden.
In dem von Ihnen angesprochenen Fall des Verkaufs gestohlener Daten an den Staat ist natürlich die Absicht des Datenverkäufers etwas fragwürdig - ginge es ihm um Gerechtigkeit, würde er die entwendeten Daten nicht verkaufen, sondern als Beweismittel in Verbindung mit einer Anzeige abliefern. Der Verkauf der Daten weckt vielmehr den Anschein, dass hier eine Person versucht, sich im besten Wortsinne auf Kosten des Rechtsstaates zu bereichern - sie begeht also, wie auch die Steuerhinterzieher, Diebstahl am Gemeinwesen. Hier gilt: Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Es kann nicht im Sinne des Rechts sein, wenn der Staat zur Verfolgung jener eigennützigen Straftat diese billigt.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben, und verbleibe
Mit freundlichem Gruß,
Fabian Müller.