Frage an Ewa Klamt von Chris T. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Klamt,
Das Nichtraucherschützgesetzt ist offensichtlich nicht mehr durchsetzbar. Schade! Warum wird so viel Geld verschwendet? Es macht einfach keinen Sinn, Gesetze zu entwerfen, um sie hinterher zu ignorieren.
Mit freundlichem Gruß, aber schwer enttäuscht
Chris Thompson
Sehr geehrter Herr Thompson,
Ihre Anfrage zum Thema "Nichtraucherschutzgesetz" habe ich erhalten. Ich möchte Sie darüber informieren, dass Hannover von meinem CDU-Kollegen, Dr. Karsten Hoppenstedt, betreut wird. Ihre Anfrage habe ich an das Büro von Herrn Dr. Hoppenstedt weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Ewa Klamt, MdEP
Sehr geehrter Herr Thompson,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Nichtraucherschutzgesetz" vom 22.12.2008.
Die Regelung im Hinblick auf den Nichtraucherschutz wurde jeweils auf Landesebene getroffen.
Dies geschah in Niedersachsen im Rahmen des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes vom 12.07.2007, da im Zuge der Föderalismusreform die Zuständigkeit für den Bereich Gesundheitsvorsorge, unter denen auch der Nichtraucherschutz in Gaststätten fällt, bei den Bundesländern liegt.
Das Land Niedersachsen war somit nicht an eine EU-Richtlinie gebunden, ein umfassendes Rauchverbot in Gaststätten durchzusetzen.
Das von der Europäischen Kommission 2007 veröffentlichte Grünbuch zum Thema "Für ein rauchfreies Europa" gilt als eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten der EU, den Tabakkonsum im Rahmen des WHO- Abkommens "Zur Eindämmung des Tabakkonsums" zu verringern und das Recht des Nichtrauchers auf Gesundheit gegenüber dem Passivrauchen zu stärken.
Durch den Rauch in Gaststätten wird der Nichtraucher nicht nur belästigt, sondern auch im gewissen Sinne zum Rauchen verleitet. Hinzu kommt, dass sein körperliches Wohlbefinden durch das Passivrauchen stark beeinträchtigt werden kann und das Risiko an dem Atemwegen zu erkranken erheblich steigt.
Das Passivrauchen schadet nachweislich der Gesundheit und führt dazu, dass jedes Jahr 79.000 Menschen europaweit infolge von Krankheiten, die auf das Passivrauchen zurückführen sind, sterben.
Auch wenn die Kommission für die im Grünbuch dargelegten Maßnahmen eintritt, liegt die Schaffung gesetzlicher Grundlagen und die Durchsetzung bei den jeweiligen Mitgliedsstaaten.
Gemäß Art. 152 des EG-Vertrages ist die Tätigkeit der EU im Bereich der Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus lediglich auf eine ergänzende Politik zu den Mitgliedstaaten gerichtet.
Das Europäische Parlament begrüßt die Vorschläge der Kommission sich für ein Verbot von Tabakrauch in geschlossenen Räumen zu bemühen.
Die getroffenen Maßnahmen auf Ebene der Europäischen Union sind folglich als Empfehlungen aufzufassen, die keine verbindliche Rechtswirkung erzielen.
Wie Sie erkennen können, wurde das Nichtraucherschutzgesetz vom Land Niedersachsen und nicht vom Europäischen Parlament erlassen.
Sollten noch weitere Fragen zu diesem Thema bestehen, können Sie sich gern an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten wenden.
Hierzu können Sie folgende Seite aufrufen:
http://www.direktzu.de/wulff/messages?filter%5B%5D=834
Des Weiteren besteht die Möglichkeit über "Kandidatenwatch", dem Niedersächsischen Ministerpräsidenten eine Frage zukommen zu lassen. Dies können Sie unter folgendem Link tun:
http://www.kandidatenwatch.de/index.php?cmd=906&id=13744&fragen=y
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit ihrem Anliegen helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Dr. Karsten Hoppenstedt