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Ewa Klamt
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Frage von Marie H. •

Frage an Ewa Klamt von Marie H. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Klamt!

Um mich und mein Anliegen kurz vorzustellen:
Ich bin Schülerin des 8. Jahrganges am Domgymnasium in Verden an der Aller.
Meine Frage lautet:
Ist es möglich, rechtlich gesehen, dass ein Lehrer in dem beginnenden Schuljahr eine Klausur( in diesem Fall Kunstarbeit) aus dem letzten Schuljahr wertet?
Ich zweifle dies an, da ein neues Schuljahr beginnt und eine Notenübertragung meines Erachtens nur von einem Halbjahr zum anderen Halbjahr möglich ist.
Ich hoffe, sie können mir als erfahrene Politikerin in meinem Anliegen
weiter helfen.

Vielen Dank!
M. Hegerfeld

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Antwort von
CDU

Liebe Marie,

vielen Dank für Deine Anfrage vom 18. Juni 2009 zum Thema "Notenübertragung in ein neues Schuljahr". Leider muss ich Dir mitteilen, dass Bildungspolitik aufgrund des deutschen Föderalismus ausschliesslich in die Gestzgebungskompetenz der Bundesländer fällt ("Kulturhoheit") und nicht auf europäischer Ebene geregelt wird.

Um eine sachgerechte Antwort auf Deine Frage zu erhalten, müßtest Du dich folglich an das für den Kreis Verden zuständige niedersächsische Kultusministerium in Hannover wenden. Du kannst Deine Frage per E-mail an folgende Adresse schicken: poststelle@mk.niedersachsen.de

Für das kommende Schuljahr wünsche ich Dir viel Erfolg!

Herzliche Grüße,
Ewa Klamt