Frage an Ewa Klamt von Jasmin J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Klamt,
ich habe zwar nicht viel ahnung von der Politik, aber eins weiß ich, wir sind eine demokratie (dachte ich zumindest). Wenn wir aber eine sind, warum wurden wir nicht gefragt, ob wir den euro wollen?
Im Gesetzt steht, das jeder Mensch gleich ist. Aber mit dem nicht-Raucher-Gesetz werden ja zwischen Raucher und nicht-Raucher unterschieden und somit ist ja nicht jeder Mensch gleich. Das verstehe ich nicht! Zudem finde ich dieses Gesetz unnötig (in meinen Augen gibt/gab es wichtigeres) und ein zu starker Eingriff in das privatleben des einzelnen.
lg
Sehr geehrte Frau Jendrallek,
Ihre Anfrage vom 13. Oktober 2008 zu den Themen Demokratie, Einführung des Euro und Nichtrauchergesetz habe ich erhalten und bin gern bereit, diese zu beantworten.
Das politische System in Deutschland ist als parlamentarische Demokratie organisiert. Zentrale Bedeutung haben die stark miteinander konkurrierenden Parteien, weswegen Deutschland auch als Parteiendemokratie bezeichnet wird. Zu den zentralen Grundprinzipien, die im Grundgesetz verankert sind, gehören die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, das Bundesstaatsprinzip (Gliederung in Bundesländer) und das Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 GG). Andere in Artikel 20 festgelegte Grundsätze sind die Gewaltenteilung und das Widerstandsrecht.
Nach Artikel 38 des Grundgesetzes können die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deuschland die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl wählen. Das Wahlrecht ist ein wesentlicher Bestandteil eines demokratischen Systems.
Das von Ihnen angesprochene Instrumentarium des Volksentscheids ist in Deutschland auf der Bundesebene bis auf einen Fall - der Neugliederung des Bundesgebietes - nicht vorgesehen.
Das Nichtrauchergesetz dient in erster Linie dem Schutz der Nichtraucher und hat nicht das Ziel, beliebig in die Rechte des Einzelnen einzugreifen. Es ist unumstritten, dass Rauchen gesundheitsschädlich ist. Die Freiheit des Einzelnen kann jedoch nur soweit gehen, wie sie die Freiheit des anderen nicht einschränkt oder gefährdet. Demzufolge stellt die Entfaltung des Rauchers eine potentielle Verletzung des Rechts der Nichtraucher auf körperliche Unversehrtheit dar.
Zu Ihrer Information erhalten Sie nachfolgend den Wortlaut von Artikel 2 des Grundgesetzes:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ewa Klamt, MdEP