Frage an Evelyne Gebhardt von Simon H. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Gebhardt,
Aber die Protokollierung dieser gesamten Daten ist doch eigentlich nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar. Ich sehe das Fernmeldegeheimnis massiv verletzt. Gleichzeitig dürfte es für "Terroristen" auch nicht allzu schwer sein, das zu umgehen. Auch halte ich es für unglaubwürdig, aufgrund dieser paar Leute, grundlegende bürgerliche Freiheiten zu opfern. Selbst wenn es hundert, oder gar tausend Terroristen in Deutschland wären, bezogen auf 82.000.000 ist das immer noch mehr als winzig. Und auch die Anzahl an Terroropfern in Deutschland ist einfach winzigst (!) klein. Selbst wenn wir einmal jährlich einen Anschlag mit 100 Opfern hätten, wäre das zwar immer noch tragisch, aber hinnehmbar. Das klingt nicht gut, aber es ist nuneinmal so. Andererseits, allein der Tabakkonsum kostet 300 täglich das Leben. In solchen Fällen kann ich es verstehen, wenn manche Bürgerrechte gelockert werden, um andere in ihren Bürgerrechten (Nichtraucher) wiederrum zu stärken. Von Verkehrstoten und Alkohol soll hier erst einmal gar nicht die Rede sein.
Natürlich,ist es schwer, den Bürgern diesen Umstand klarzumachen. Besonders weil die etwa die Raucher einfach dahinsterben ohne Medienrummel, während Terroranschläge ein riesiges (Medien-)Echo verursachen. Aber ich denke, es ist auch die Aufgabe von Politikern, den Bürgern diese Umstände klarzumachen. Auch wenn es eine unbequeme Aufgabe ist.
Umgekehrt jetzt aber die Rechte von 82 Millionen Bürgern massiv zu verletzten und unsere Demokratie auszuhöhlen ist wohl mehr, als jede Terrorgruppe jemals erreichen könnte. Nur weil ich nichts zu verbergen und keine Leichen im Keller habe, heißt das nicht, dass es auch andere etwas angeht.
Daher würde ich sie hiermit bitten, zu den oben gemachten Äußerungen Stellung zu beziehen, und ihre Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung dagegen zu verteidigen. Und soweit möglich, obige Argumente zu entkräftigen. Bisher wurden ja alle Terroristen geschnappt - auch ohne Vorratsdatenspeicherung.
Sehr geehrter Herr Hillebrand,
vielen Dank für Ihre Frage zur Vorratsdatenspeicherung.
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang gern auf meine Antwort an Abgeordnetenwatch zu diesem Thema vom 20.11.2007 verweisen.
Des Weiteren möchte ich Ihnen empfehlen, sich mit Ihrer Frage an den oder die für Sie regional zuständige(n) Bundestagsabgeordnete(n) zu wenden, da für die Umsetzung des europäischen Rechts der Bundestag zuständig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Evelyne Gebhardt