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Evelyne Gebhardt
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Frage von Jörg S. •

Frage an Evelyne Gebhardt von Jörg S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Gebhardt,

ich habe gelesen, Sie sind Mitglied im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten.

Warum haben Sie der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt?
Ich glaube, wie das Gesetz zum "Großen Lauschangriff" ist auch dieses Gesetz nicht mit unserer Verfassung vereinbar.
Findet dadurch nicht so etwas wie ein Paradigmenwechsel in der Bundesrepublik Deutschland statt? (Ich gebrauche ausdrücklich "Bundesrepublik Deutschland", weil wir als Land so etwas ähnliches in der DDR ja schon mal hatten...)
Sehen Sie durch die Vorratsdatenspeicherung nicht alle Bürger unter einen Generalverdacht gestellt? Wie stehen Sie persönlich dazu? Stehen Sie zu diesem Abstimmungsverhalten oder ist es das Ergebnis eines Fraktionszwangs bei Ihnen?

Ich habe mich der Sammelklage gegen dieses nationale Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht angeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
J.Stöckel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stöckel,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Vorratsdatenspeicherung.

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, deren Umsetzung der Bundestag am 9.11.07 beschlossen hat, ist das Ergebnis von sehr langwierigen und schwierigen Verhandlungen auf EU-Ebene.

Die Fraktion der Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen im Europäischen Parlament hat der Richtlinie zugestimmt, nachdem es uns gelungen ist, die zu weit reichenden Forderungen des Ministerrates einzudämmen und einen Kompromiss zu finden, der für alle 27 Mitgliedstaaten tragbar ist.

So konnten wir unter anderem erreichen, dass die Speicherung erfolgloser und unbeantworteter Anrufe sowie das Ende der Standortdaten bei der Mobiltelefonkommunikation, durch die die Erstellung eines Bewegungsprofils möglich wäre, aus der Richtlinie herausgenommen worden ist. Ebenso konnten wir sicherstellen, dass in der Richtlinie mit Sanktionen bewehrt Datenschutzbestimmungen aufgenommen werden, die vor allem den unbefugten Zugriff oder Umgang mit Daten verhindern und die Einhaltung dieser Bestimmungen sichern sollen. Zudem beschränkt sich der Geltungsbereich der Richtlinie nur auf schwere Straftaten, die durch die nationale Gesetzgebung genauer definiert werden.

Wir haben der Richtlinie zugestimmt, da eine Mindestharmonisierung in der Vorratsdatenspeicherung - die in den Mitgliedstaaten bereits gängige Praxis ist - auf europäischer Ebene notwendig ist, um verbindliche Garantien von Datensicherheit und Datenschutz zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Evelyne Gebhardt