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Evelyne Gebhardt
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Frage von Heinrich B. •

Frage an Evelyne Gebhardt von Heinrich B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Frau Gebhardt,

nach meinen Informationen soll die Schlussabstimmung zum Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) im Europäischen Parlament noch im Dezember erfolgen. Das würde bedeuten, dass eine gründliche Prüfung durch das europäische Parlament oder gar (wie vielfach und zurecht gefordert) ein "ausführlicher Anhörungsprozess zwischen dem Europäischen Parlament, den nationalen Parlamenten und gesellschaftlichen Gruppen“ (so z.B. die Bedingung unter der der SPD-Parteitag im September CETA zugestimmt hat), nicht stattfinden kann.
Wie haben Sie sich als Abgeordnete für eine angemessen Beratungszeit eingesetzt und wie beabsichtigen Sie die Vereinbarung des SPD-Konvent einzuhalten?

Mit freundlichen Grüßen
H. B.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Handelsabkommen mit Kanada (CETA).

Ich setze mich gemeinsam mit der SPD-Gruppe im Europäischen Parlament für eine sorgfältige Prüfung des Handelsabkommens mit Kanada ein, wie es die SPD auf dem Konvent in Wolfsburg im September 2016 beschlossen hat. In diesem Zusammenhang lege ich großen Wert auf einen angemessenen Zeitplan für den parlamentarischen Prüfungsprozess. Dieser Prozess hat nicht erst vor kurzem begonnen, sondern läuft bereits seit 2009 durch die im Handelsausschuss stattfindende Kontrolle der Europäischen Kommission. So gab es 2011 eine erste Entschließung des Parlamentes zu den Handelsbeziehungen mit Kanada und die Resolution vom 8. Juli 2015 gilt auch als Gradmesser für dasselbe. Bis heute folgten zahlreiche Anhörungen, Aussprachen und Debatten in den Fachausschüssen und im Europäischen Parlament.

Wir SPD-Abgeordneten haben gefordert, den Zeitplan zu verlängern, damit wir die nötige Zeit haben, uns intensiv und in Ruhe mit den Inhalten des Abkommens zu beschäftigen. Unsere Forderung war erfolgreich: die Abstimmung über das CETA-Abkommen soll nun im Februar 2017 erfolgen.

Der Wolfsburger Konventsbeschluss enthält unter anderem auch die Forderung nationale Parlamente bei den Beratungen einzubinden. Dieses bei EU-Handelsabkommen neue Vorgehen begann am 29. November mit einer gemeinsamen Anhörung von nationalen Parlamenten mit dem Handelsausschuss des Europäischen Parlaments. Die Prüfung des Abkommens durch die nationalen Parlamente geht nun weiter. Teile des Abkommens, vor allem Punkte mit Bezug auf die so genannten Investitionsgerichtshöfe, sind von der vorläufigen Anwendung ausgenommen und könnten erst nach der gründlichen Beratung aller 28 nationalen Parlamente in der EU und deren Ratifizierung in Kraft treten.

Zusammen mit meinen KollegInnen prüfe ich den Abkommenstext, sowie auch die Gemeinsame Interpretative Auslegungserklärung und die Zusatzerklärungen, ob diese mit den Forderungen des Konventsbeschluss vereinbar sind. Erst danach werden wir entscheiden können, ob wir dem Abkommen zustimmen können oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen,

Evelyne Gebhardt