Frage an Evelyne Gebhardt von Sascha B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte(r) Abgeordnete(r)
Als Mitglied des Ausschusses für Verbraucherschutz der EU können Sie mir hoffentlich weiterhelfen.
Von der EU Kommission wurde ein Verbot von offenem Olivenöl in Restaurants ab 2014 beschlossen. Nicht etwa von Salz, Pfeffer bzw. Balsamico oder Essig, nein, ausschließlich Olivenöl. Das ganze wurde als Verbraucherschutzmaßnahme begründet.
Geklagt hatten laut Presseberichten 4 große Olivenöl Hersteller, der Restaurantgast müsse schließlich wissen wessen Öl er konsumiere. Daraufhin hat eine Expertenkommission der EU-Kommission vorgeschlagen dieses Verbot zu erlassen was daraufhin nun auch geschehen ist. Für mich sieht das überhaupt nicht nach Verbraucherschutz aus, es riecht gewaltig nach Korruption.
Mich würde nun interessieren, wer genau hat geklagt (Olivenöl Hersteller), wer ist bzw. war die sogenannte Expertenkommission (Namen) und wer hat in der EU-Kommission für dieses Verbot gestimmt (Namen)?
Können Sie mir weiterhelfen bzw. woher kann ich diese Informationen bekommen?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Sascha Brinkmann
Sehr geehrter Herr Brinkmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zunächst einmal kann ich Ihnen mitteilen, dass die geplante Verpflichtung, Olivenöl in Restaurants künftig nur noch in klar gekennzeichneten Einwegflaschen zu servieren, mittlerweile vom Tisch ist. EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos hat heute bekannt gegeben, dass er die Verordnung nicht erlassen wird.
Lassen Sie mich aber dennoch kurz auf das Zustandekommen des Vorschlages eingehen, das Sie in Ihrer Nachricht hinterfragen. Das nun verworfene Vorhaben beruht auf einer Durchführungsverordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 29/2012 mit Vermarktungsvorschriften für Olivenöl. Die Änderung wiederum ist auf den "Europäischen Aktionsplan für Olivenöl" zurückzuführen, der u.a. die Qualität und Qualitätskontrolle sowie Maßnahmen zur Imagepflege des europäischen Olivenöls zum Ziel hat.
Bei dem Vorschlag handelt es sich um einen so genannten delegierten Rechtsakt, der im Verwaltungsverfahren beschlossen wird. Er wurde im Verwaltungsausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte, der sich aus nationalen RegierungsvertreterInnen aus dem entsprechenden Fachbereich zusammensetzt, beraten. Der Verwaltungsausschuss hat den Vorschlag mehrheitlich gebilligt. 15 Mitgliedsstaaten haben sich für die Verordnung ausgesprochen, neun dagegen, darunter Deutschland. Es gab drei Enthaltungen. Da eine qualifizierte Mehrheit für eine direkte Annahme benötigt aber nicht erreicht wurde, ging der Vorschlag zurück an die Kommission. Ihr stand es nun offen, die Verordnung zu erlassen oder eben nicht.
Wie Sie hatte ich große Bedenken im Bezug auf die Sinnhaftigkeit des Vorhabens. Ich halte die generelle Verpflichtung, Olivenöl nur noch in bestimmten Verpackungen in Gaststätten und Restaurants anzubieten, nicht für den richtigen Ansatzpunkt, um das wichtige Ziel der Qualitätssicherung bei Olivenölen zu erreichen. Vielmehr müssen wirksame Kontrollen in den Mitgliedsstaaten gewährleisten, dass im Restaurant nur auf den Tisch kommt, was der Kunde auch bestellt hat und was zudem hohen Qualitätsstandards entspricht. Auch sind mir keine wissenschaftlich fundierten Anhaltspunkte bekannt, die ein Verbot der Wiederbefüllung von Olivenöl-Behältern aus gesundheitspolitischen Gesichtspunkten gerechtfertig hätte. Eine solche Regelung hätte gerade kleine, Olivenöl produzierende Betriebe vor enorme Kosten und Hürden gestellt. Nicht zuletzt hätte ein Verbot der Wiederbefüllung zu weiterer Lebensmittelverschwendung und Abfallentstehung beigetragen.
Aufgrund dieser Bedenken freue ich mich sehr, dass der Druck, vor allem auch von Seiten des Europäischen Parlamentes, gewirkt hat und die neue Regelung heute verworfen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Evelyne Gebhardt, MdEP