Frage an Evelyne Gebhardt von Andreas M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Gebhard!
Der Entwurf der EU-Tabakrichtlinie sieht vor die E-Zigarette als nikotinhaltiges Erzeugnis zu behandeln.
Es soll eine Begrenzung von 2 Milligramm je Verbrauchseinheit sowie eine Begrenzung der absoluten Nikotinkonzentration von 4 Milligramm je Milliliter geben. Alle darüber hinausgehenden Produkte müssten bzw. sollen dann nur als Arzneimittel zugelassen werden. Ich kann nicht erkennen, worin die arzneiliche Wirkung von Liquids mit mehr Nikotin liegen soll. Die elektronische Zigarette ist eine weniger schädliche Alternative zum Tabakgenuss und kein Arzneimittel!
So wie Tabak ein Genussmittel darstellt sind auch die elektronische Zigaretten bzw. deren Liquids als Genussmittel anzusehen.
Der Sinn der elektronischen Verdampfer (eben auch e-zigarette genannt) liegt nicht in einer Rauch-/Nikotinentwöhnung. Es geht primär darum, das von der Zigarette gewohnte Nikotin ohne die Inhalation von Verbrennungsprodukten aufzunehmen und hierbei gewohnte Rituale beizubehalten.
Durch die vorgesehene Nikotinbegrenzung würde es einem Raucher unmöglich gemacht, auf die weniger schädliche Alternative umzusteigen!
Die Folge wäre, dass er bei der Tabakzigarette mit all ihren schädlichen Auswirkungen bliebe.
Ich sehe auch nicht, woher bei höheren Nikotindosen eine Arzneiwirkung entsteht.
Dies würde ja auch implizieren, dass auch Tabakzigaretten eine therapeutische Arzneiwirkung besitzen, da ja auch hier über den Tabakrauch Nikotin konsumiert wird.
Ich bitte darum, die elektronische Zigarette - bei der es sich korrekter weise um einen Verdampfer handelt - nicht unter die Vorschriften der EU-Tabakrichtline fallen zulassen, um den umstiegswilligen Rauchern nicht die Möglichkeit zu verbauen, ihr Genussmittel auf einem erheblich unschädlicheren Weg zu konsumieren!
Werden Sie sich dafür einsetzen?
Sehr geehrter Herr Mai,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur anstehenden Revision der Tabakproduketrichtlinie.
Wie Sie sich denken können wird das Vorhaben bereits ausführlich im Europäischen Parlament diskutiert. Vergangene Woche fand beispielsweise eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit den unterschiedlichen Interessenvertretern statt. In der Diskussion spielen natürlich auch die von Ihnen angesprochenen elektronischen Verdampfer eine große Rolle.
Leider liegen bisher nur wenige wissenschaftliche Studien über die gesundheitlichen Langzeitfolgen des Nikotinkonsums durch elektronische Verdampfer vor. Gerade diese müssen aber berücksichtigt werden. Es ist sicherlich richtig, dass beim Konsum der so genannten E-Zigarette Giftsstoffe, die beim Verbrennungsvorgang einer gewöhnlichen Zigarette entstehen, nicht anfallen. Allerdings schreiben Sie ja selbst, dass "[d]er Sinn der elektronischen Verdampfer (eben auch E-Zigarette genannt) [...] nicht in einer Rauch-/Nikotinentwöhnung liegt". Gerade deshalb muss das Inverkehrbringen nikotinhaltiger Produkte sorgfältig geregelt sein - zum bestmöglichen Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Nikotin ist nun einmal ein hochgradig suchterzeugendes Nervengift und eine der häufigsten Ursachen von Herzkreislauferkrankungen.
Zudem besteht die Gefahr, dass Konsumenten aufgrund der längeren "Lebensdauer" einer E-Zigarette beträchtliche Nikotinmengen zu sich nehmen. Diese Gründe sprechen dafür, gewisse Nikotin-Grenzwerte für den freien Kauf von elektronischen Verdampfern vorzuschreiben und hohe Anforderungen an die Sicherheit der Produkte zu stellen. Wie hoch die Grenzwerte am Ende sein werden, wird Ergebnis der Beratungen in den mit der Revision der Tabakprodukterichtlinie befassten Ausschüsse sein. Seien Sie vergewissert: Die Meinungen aller Beteiligten über vertretbare Grenzwerte werden ausreichend Gehör finden. Ich bin Ihnen für Ihre Hinweise dankbar, die ich in meiner persönlichen Entscheidungsfindung während der weiteren Verhandlungen berücksichtigen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Evelyne Gebhardt, MdEP