Frage an Evelyne Gebhardt von Selma K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Gebhardt,
während meiner Vorbereitung auf das Abitur in Politik und Wirtschaft ist mir aufgefallen, dass das Europaparlament Gesetzesentscheidungen trifft, die sich, vor allem in der Wirtschafts- und Finanzpolitik, auch sehr auf die Politik hier in Deutschland auswirken.
Da im Europaparlament nicht der Bundestag sondern die Bundesregierung vertreten ist, würde dies doch bedeuten, dass das Bundesparlament an Gesetzgebungskompetenzen verliert und die Bundesregierung, zuzüglich zu den Kompetenzen in der Exekutive, an Kompetenzen in der Legislative gewinnt.
Inwiefern ist dies mit der parlamentarischen Demokratie, in der Gewaltenteilung das Fundament darstellt, vereinbar?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Selma Kemmerer
Sehr geehrte Frau Kemmerer,
nicht die Bundesregierung ist im Europäischen Parlament vertreten, sondern die direkt gewählten Abgeordneten. Die letzte Wahl hat im Übrigen am 14. Juni 2009 stattgefunden. Gesetzgeber in der Europäischen Union sind das Europäische Parlament und der Ministerrat gemeinsam, wobei die Regierungen von den nationalen Parlamenten, in Deutschland also durch den Bundestag, kontrolliert werden. Damit ist der Grundsatz der parlamentarischen Demokratie ganz klar gewahrt!
Mit freundlichen Grüßen
Evelyne Gebhardt