Frage an Evelyne Gebhardt von Thomas W. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Gebhardt,
der Stuttgarter Zeitung von heute (05.01.2010) habe ich entnommen, dass die EU-Richtlinie DIN EN 115-1 seit Jahresbeginn die Benutzung von neuen Rolltreppen mit Kinderwagen untersagt. Wie die Stuttgarter Zeitung weiter meldet, ist in den vergangenen neun Jahren in Stuttgart der Polizei ein einziger Unfall mit Kinderwagenbeteiligung bekannt geworden, der glücklicherweise auch noch folgenlos blieb.
Meine zwei Fragen hierzu:
1. Stimmen Sie mit mir überein, dass diese Richtlinie ein weiteres kleines Puzzleteil darstellt, unsere Umwelt familienunfreundlicher zu machen?
2. Welche Möglichkeit haben Sie als EU-Abgeordnete jetzt noch auf eine Änderung dieser Richtlinie hinzuwirken und sind Sie hierzu auch bereit?
Besten Dank für Ihre Antwort und einen freundlichen Gruß
Thomas Weimer
Sehr geehrter Herr Weimer,
bei der von Ihnen genannten DIN EN 115-1 handelt es sich nicht um eine EU-Richtlinie, sondern um eine europäische Norm, die von verschiedenen europäischen Organisationen (hier: CEN)festgelegt wird. Mitglieder dieser Organisationen sind die Institute für Normung der Mitgliedstaaten der EU und der EFTA. Für Deutschland etwa ist das Deutsche Institut für Normung(DIN) Mitglied. Nach einem festgeschriebenen Verfahren wird eine Europäische Norm dann festgesetzt, wenn mindestens 71 % der gewichteten Stimmen der Mitglieder für die Einführung einer solchen Normung stimmen. Damit soll in Europa ein Binnenmarkt für Güter und Dienstleistungen durch den Abbau von technischen Handelshemmnissen verwirklicht werden.
Eine Norm wird also nicht vom Gesetzgeber erarbeitet und hat deswegen auch überhaupt keine Gesetzeskraft. Das Europäische Parlament war bei der Festlegung der Norm deshalb auch nicht involviert. Daher ist der im Artikel verwendete Begriff EU-Richtlinie schlicht falsch.
Zweck der Norm DIN EN 115-1 ist es sicherheitstechnische Anforderungen für Fahrtreppen und Fahrsteige festzulegen, um Personen und Sachen während des Einbaus, des Betriebes und bei Instandhaltungs- und Prüftätigkeiten vor Unfallgefahren zu schützen.
Das Piktogramm, das einen durchgestrichenen Kinderwagen zeigt, wird zukünftig dann auf den neu hergestellten Rolltreppen angebracht, wenn der Hersteller sich dafür entscheidet, sein Produkt unter Einhaltung der Norm DIN EN 115-1 in Verkehr zu bringen.
Meine persönliche Ansicht zu Ihrem Anliegen lautet: Soweit ein Fahrstuhl zur Verfügung steht würde ich Ihnen aus Sicherheitsgründen raten, diesen zu benutzen, soweit Sie mit einem Kinderwagen unterwegs sind. Dies erscheint mir weit weniger gefährlich zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Evelyne Gebhardt