Frage an Evelyn Berg von Timo L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Berg,
seit August 2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft.
In den vergangenen sechs Jahren wurden die eingetragenen Lebenspartnerschaften mit den gleichen Pflichten wie Eheleute belegt, d.h. alle Regelungen, die finanzielle Verantwortung füreinander beinhalten, gelten auch für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.
Dem gegenüber stehen massive, diskriminierende Benachteiligungen, z.B. im Adoptionsrecht, im Erbschaftsteuerrecht (unterschiedliche Freibeträge) und bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit (Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die staatliche Unterstützung). Im Gegensatz zu Eheleuten steht Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern für geleistete Unterstützung aber nur ein steuerlicher Absetzungshöchstbetrag von 7.680 Euro zu. Eine gemeinsame Veranlagung wie bei Eheleuten ist nicht möglich.
Lebenspartnerschaften werden somit für die Übernahme gegenseitiger Fürsorge vom Staat finanziell bestraft, während andererseits auch kinderlose Ehen vom Ehegattensplitting profitieren können.
Auch im Beamtenrecht in Hessen wird eingetragenen Lebenspartnerschaften bisher der Familienzuschlag und andere Leistungen verwehrt, die verheirateten und ebenfalls kinderlosen Kolleginnen und Kollegen zuerkannt werden.
In Bremen trat zum 1. Dezember die Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes und des Beamtenversorgungsgesetzes wird am 1. Dezember in Kraft. Dort sind nun verpartnerte Beamte mit verheirateten Beamten beim Familienzuschlag und bei der Hinterbliebenenversorgung gleichgestellt. Weiterhin hat Bremen die Gleichstellung bei der Beihilfe nachgeholt.
Mit dieser diskriminierenden Gesetzeslage liegt die Bundesrepublik Deutschland in Europa weit hinter anderen Ländern zurück.
Hieraus resultiert meine konkrete Frage:
In welcher Weise setzen Sie persönlich sich auf Bundes-, Landesebene und in Ihrem Wahlkreis zurzeit für die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ein?
Mit freundlichen Grüßen
Timo List
Sehr geehrter Timo List,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich bin vor allem auf kommunaler Ebene aktiv und da versuche ich schon jetzt, die Forderung der Ermöglichung der Eintragung der Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare in jeder hessischen Kommune auf dem Standesamt Wirklichkeit werden zu lassen. Ich denke, je selbstverständlicher das wird, desto eher folgen auf Landes- und Bundesebene die notwendigen rechtlichen Folgeangleichungen im Steuerrecht, bei der Hinterbliebenenversorgung und im Adoptionsrecht. Jede dieser Forderungen erhält meine Unterstützung.
Viele Grüsse
Evelyn Berg