Frage an Eveline Lämmer von Katrin B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Lämmer,
mit Bestürzung habe ich das Papier der Koordinierungssitzung der A-Staatssekretäre der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg vom 13.05.2011 mit dem Titel „Änderung des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB XII)“ gelesen. Die geplante Abschaffung des individuellen Rechtsanspruchs der Hilfesuchenden ist ein Angriff auf das Kernstück der Jugendhilfe, das gerade den Schwachen und wenig Durchsetzungsfähigen eine starke Stellung verleiht. Ohne dieses Recht sind die Hilfe suchenden Menschen den Wechselbädern der Politik und Finanzstrategen unterworfen. Welche Konsequenzen das hat, zeigt gerade die aktuelle Entwicklung in Neukölln (48 Projekte wurden zum 30.9. gekündigt).
Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie persönlich zu dieser Initiative stehen und wie sich Ihre Partei zu diesem Vorstoß positioniert!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Bub,
Sie baten mich um Beantwortung einer sehr komplexen Angelegenheit, zu der ich mich aber sehr eindeutig äußern möchte.
Die Vorlage der erwähnten Koordinierungssitzung liegt mir leider nicht vor. Daher konnte ich die Informationen nur aus dem Internet entnehmen.
Aus meiner langjährigen Tätigkeit als Bezirksverordnete im Kinder- und Jugendhilfeausschuss Pankow und der Kenntnis gesetzlicher Grundlagen als Sozialmanagerin weiß ich, dass Fallzahlen und Kosten für Leistungen der Hilfen zur Erziehung im SGB VIII verankert sind.
Sie bezogen sich auf das SGB XII. Das regelt Unterhaltsansprüche von Kindern in Bedarfgemeinschaften, die nicht nach SGB II Grundsicherungsansprüche geltend machen können. Es sind einklagbare Rechtsansprüche.
Ich gehe aber davon aus, dass Sie sich auf das KJHG (SGB VIII) beziehen.
Das Land Berlin sieht keine Änderung diese Gestzes vor. Viele Leistungen nach KJHG sind einklagbare Rechtsansprüche und zählen zu den gesetzlich geregelten Pflichtleistungen. Das ist gut so. Eine Änderung wäre mit der LINKEN nicht zu machen.
Ich habe mich selbst energisch dafür eingesetzt,dass auch die sogenannten "freiwilligen Leistungen" z.B. die Förderung von Kinder- und Jugendfreitzentren, Mehrgenerationenhäuser und Familienzentren als gesetzliche Pflichtleistungen aufgenommen werden.
Leider ist das SGB VIII ein Bundesgesetz und der Bund legt auf die Förderung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere Schwachen und Hilfebedürftige keinen großen Wert.
Dass was auf Landesebene möglich ist, werde ich falls ich ins Abgeordnetenhaus gewählt werde, konsequent verfolgen.
Ich bedanke mich für Ihr Interesse und verbleibe mit
freundlichem Gruß
Eveline Lämmer