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Evelin Groß
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Frage von Michael W. •

Frage an Evelin Groß von Michael W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Groß,

ich fürchte, meine Frage wurde Ihrerseits nicht so verstanden, wie sie gemeint war. Deshalb nochmals: Finden Sie es gerecht und mit unseren Verfassungsgrundsätzen und mit Ihrem Gewissen vereinbar, dass "die Gesamtkosten für den Abwasserbereich" so verteilt werden, dass eine bestimmte Gruppe der Bevölkerung, die Grundstücksbesitzer, zusätzlich zu den Abwassergebühren noch Herstellungsbeiträge zahlen sollen, die ihrem Grundstückswert nahe kommen? Anscheinend will weder die CDU-Fraktion noch der Verfassungsgerichtshof anerkennen, dass die "Beitragspflichtigen", die ja sowieso auch Gebührenzahler sind, durch die Beiträge willkürlich benachteiligt werden.
Es ist richtig, dass durch einen Wechsel auf reine Gebührenfinanzierung die Gesamtkosten für den Abwasserbereich nicht reduziert würden. Aber darum geht es mir momentan nicht, sondern um die gerechte Verteilung der Gesamtkosten auf alle Wassernutzer.
Ist Ihnen bewusst, dass sowohl durch das Beitragsbegrenzungsgesetz als auch durch die vorangegangene Novellierung des Kommunalabgabengesetzes für die Mehrheit der "Beitragspflichtigen" überhaupt keine Veränderung eingetreten ist? Und dass es deshalb unrichtig ist, wenn Sie erwähnen, dass "die Eigentümer" in den nächsten 50 Jahren(!) entlastet werden sollen?
Wollen Sie nicht - um der Logik willen und auch im Interesse Ihres Ansehens bei den Thüringer Grundstücksbesitzern (die ja auch Wähler sind) - Ihrer Fraktion vorschlagen, die von Ihnen geäußerte "Basta"-Haltung nochmals zu überdenken?

Mit freundlichen Grüßen,
M. Wilhelm

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Antwort ausstehend von Evelin Groß
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