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Evelin Groß
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Frage von Werner J. •

Frage an Evelin Groß von Werner J. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Groß,

auch ich habe die Veranstaltung des BVMW im Schlossparkhotel besucht. Leider gab es keine Anfragen zu den Straßenausbaubeiträgen in Thüringen. Die (nach meiner Erinnerung) von einer CDU/SPD Koalition beschlossenen Abgaben sind weder zeitgemäß noch logisch. Was hat der Ausbau einer Straße mit den Hausbesitzern zu tun? Die Straße wird von Fahrzeugen genutzt, deren Besitzer alle KFZ- Steuer bezahlen. In Uelleben ist geplant, die Ernst- Thälmann- Straße für Fahrzeuge mit 40 Tonnen Gewicht auszubauen. Kein Anwohner weiß genau, welche Kosten auf ihn zukommen. Der Oberbürgermeister argumentiert (versteckt sich?) natürlich mit geltendem Landesrecht. Warum wird den Kommunen nicht wenigstens selbst überlassen, ob sie Beiträge erheben? In Sachsen ist das entsprechende Gesetz geändert worden! Gibt es Überlegungen auch in der Thüringer CDU und wie ist Ihre persönliche Meinung?

Mit freundlichen Grüßen
Werner Jödicke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jödicke,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Straßenausbaubeiträge. Nicht nur als Vorsitzende des Innenausschusses habe ich mich mit diesem juristisch komplexen Thema in der Vergangenheit bereits mehrfach beschäftigt. Die Thüringer CDU vertritt die Auffassung, dass hier Handlungsbedarf besteht. Unser Landesvorsitzender und Ministerpräsident Dieter Althaus hatte bereits von zwei Jahren angekündigt die Gesetzeslage einer Prüfung zu unterziehen. Das Innenministerium bekam seinerzeit den Auftrag eine Neuregelung zu erarbeiten. Leider ist dies gerade in Thüringen sehr schwierig, da es hier nicht nur gilt eine Neuregelung für die Zukunft zu treffen, sondern zugleich auch eine Lösung für die Fälle der Vergangenheit gefunden werden muss. Deshalb hat das Innenministerium - nach vielfältigen eigenen Überlegungen - hierzu bei Herrn Prof. Dr. Michael Brenner (Uni Jena) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dass die verbleibenden rechtlichen Handlungsspielräume ausloten soll.

Das von Ihnen angesprochene Beispiel der Rechtslage im Freistaat Sachsen ist interessant und sollte meines Erachtens in die Prüfung möglicher Lösungswege einbezogen werden. Vor einer abschließenden Festlegung möchte ich allerdings das erwähnte Gutachten von Herrn Prof. Dr. Brenner abwarten, weil ich davon überzeugt bin, dass wir nach all den Jahren zuförderst eine rechtssichere Lösung für die Bürger und Kommunen brauchen.

Ihre
Evelin Groß