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Eva Möllring
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Frage von Wolfgang M. •

Frage an Eva Möllring von Wolfgang M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Alle sind sich einig, dass wir in der EU eine Verfassung benötigen. Die Frage ist eigentlich nur, ob der aktuelle Entwurf in allen Punkten zielführend ist. Der Bundestag hat dem Entwurf mit einer Mehrheit zugestimmt, als ob es keine Opposition gäbe. Eine Diskussion über den Entwurf hat eigentlich nicht stattgefunden.
Unter mehreren Kritikpunkten ist mir einer der Wichtigste:
Es gibt kein gleiches Wahlrecht in Europa. Ein deutscher Abgeordneter braucht ca. 10 Mal so viele Stimmen, um einen Sitz im europäischen Parlament zu bekommen, wie ein maltesischer. Auf Deutschland übertragen wäre es so, als ob Bremen genausoviele Abgeordnete in den deutschen Bundestag senden würde wie Bayern, und Berlin so viele wie Nordrhein-Westfalen. Dieses absolut ungleiche Wahlrecht in der EU-Verfassung wurde vom deutschen Bundestag mit großer Mehrheit abgenickt.
Wie haben Sie gestimmt?
Wenn Sie zugestimmt haben, was hat Sie dazu bewogen, diesen und einige weitere ablehnungswürdige Punkte in der EU-Verfassung für gut zu heißen (z.B. das undemokratische Vetorecht im europäischen Rat)?
Sind Sie auch dafür, dass es in Deutschland keinen Volksentscheid zu einer EU-Verfassung gibt?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mücke,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 22.01.2007 zur EU-Verfassung. Ich habe in der Tat damals im Bundestag der Ratifizierung des Verfassungstextes zugestimmt. Die EU-Verfassung bedeutet einen erheblichen Schritt gegenüber dem derzeitig gültigen Vertrag von Nizza. Der Verfassungsvertrag stärkt das Demokratieprinzip auf europäischer Ebene und gibt dem Deutschen Bundestag wichtige Rechte.
Sie kritisieren, dass der Verfassungstext kein gleiches Wahlrecht in Europa vorsieht. Diese Kritik ist sicherlich berechtigt. Allerdings stehen wir dabei vor dem Dilemma, dass den kleinen Ländern in der EU eine Mindestrepräsentation zugesichert werden muss, die deren Parteienpluralismus wiedergeben kann. Würde man den großen Ländern eine dementsprechende Repräsentation einräumen, würde man damit ein Parlament schaffen, dessen Mitgliederzahl alle Dimensionen sprengt. Aus diesen Erwägungen heraus wurde das bisherige System auch im EU-Verfassungsvertrag beibehalten.

Außerdem bemängeln Sie das undemokratische Vetorecht im Rat der EU. Insgesamt sieht die EU-Verfassung schon wesentlich mehr Mehrheitsentscheidungen vor als der momentan gültige Vertrag von Nizza. Allerdings ist es auch im deutschen Interesse, dass es nach wie vor noch einige sensible Bereiche gibt, in denen es noch die Möglichkeit eines Vetorechts gibt. Das betrifft zum Beispiel die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, den Komplex der finanziellen Beiträge, die die Mitgliedstaaten leisten, den Zugang zu nationalen Arbeitsmärkten und vieles mehr.

Ich kann gut verstehen, wenn Bürger selber über die EU-Verfassung abstimmen wollen. Allerdings ergibt sich die Schwierigkeit, dass die deutsche Verfassung eine derartige Abstimmung nicht vorsieht. Außerdem besteht die Gefahr, dass – wie in Frankreich und den Niederlanden – nicht über die rechtlichen Regelungen der Verfassung abgestimmt wird, sondern viele Bürger ein positives oder negatives Votum über bestimmte Einzelprobleme Europas abgeben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Eva Möllring