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Eva-Maria Schreiber
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Frage von Eva R. •

Frage an Eva-Maria Schreiber von Eva R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Schreiber,

ich habe gehört, dass über ein "Kinderrecht" im Grundgesetz verhandelt wird. Dies berge die große Gefahr, dass die Elternrechte ausgehebelt werden. Darüber gibt es diverse Gutachten. Kinder sind im aktuellen Grundgesetzt seit Jahrzenten ausreichend geschützt. Mehr dazu unter https://citizengo.org/de/fm/182275-haende-weg-vom-grundgesetz-kinderrechte-sind-gefaehrlich
Wie ist Ihre Postition dazu? Werden Sie dagegen stimmen?
Ich hoffe sehr! Denn ich bin Mutter und die Kinder müssen die Maskenpflicht in der Schule und sogar im Sportunterricht und in der Pause draußen mit all ihren Risiken durchleiden sowie die ständige Bedrohung einer Zwangstestung! Machen Sie auch dem ein Ende!

Freue mich auf Antwort,
E. Rick

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Rick,

danke für Ihre Mail an mich.

Die Rechte von Eltern und der besondere Schutz der Familie sind im Grundgesetz bereits verankert. Allerdings fehlt bisher eine ausdrückliche Würdigung der besonderen Rechte und Interessen von Kindern, wie sie beispielsweise in der UN-Kinderrechtskonvention oder der Europäischen Grundrechtecharta festgeschrieben sind. Insofern sehe ich in einer ausdrücklichen Erwähnung der Kinderrechte im Grundgesetz keinen Eingriff in die Rechte der Eltern oder den Schutz der Familie, sondern eine Klarstellung hinsichtlich eines Vorrangs der Kindesinteressen ('best interest of the child') bei allen Entscheidungen, die Kinder direkt oder indirekt betreffen.

DIE LINKE setzt sich deshalb seit Jahren für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein. Kinder sind nämlich keine kleinen Erwachsenen. Die besonderen Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen, aus denen sich kinderspezifische Rechte ableiten, finden jedoch im Grundgesetz bisher keine Erwähnung. Die Rechte von Kindern auf Schutz, Förderung und Beteiligung müssen dabei gleichermaßen berücksichtigt werden. Allerdings werden die Kinderrechte insbesondere von Konservativen auf den Schutzaspekt reduziert. Es steht daher zu befürchten, dass das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe am Ende hinten runterfällt. Der Staat hat aber nicht nur die Verpflichtung, Kinder zu schützen, sondern auch zu fördern und zu beteiligen. Kinder müssen angehört und in allen sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt werden. Diese Idee aus der UN-Kinderrechtskonvention sollte sich auch im Grundgesetz wiederfinden. Ansonsten bleibt die Bundesrepublik bei den Kinderrechten auf halber Strecke stehen. Außerdem erhoffen wir uns eine Stärkung der direkten Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei politischen Entscheidungen. Hierzu hat die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag auch einen Gesetzentwurf eingebracht (Drucksachen-Nr. 19/10622).

Es geht nicht um Infektionsschutz oder Kinderrechte, sondern Infektionsschutz sind Kinderrechte. Die Frage, ab wann und in welchem Umfang eine Maskenpflicht in Schulen notwendig ist, fällt in die Regelungskompetenz der Länder. Deutschland sollte in dieser Hinsicht kein Flickenteppich sein. Konzepte, wie der Regelschulbetrieb in der Pandemie mit entsprechenden Hygieneregeln aufrechterhalten werden kann, wurden im Sommer leider verschlafen. Aus meiner Sicht ist eine Verhinderung eines Lockdowns prioritär. Masken halte ich für ein wissenschaftlich erwiesen geeignetes Mittel, um Infektionen zu vermeiden und den Schulbetrieb zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Eva-Maria Schreiber