Frage an Eva-Maria Schreiber von Alexandra S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schreiber,
die derzeitige gesellschaftliche und politische Entwicklung durch die Diskussion über die Einführung einer Masernimpfpflicht beschäftigt mich sehr.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich bereits 2016 im Rahmen der Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 019/06 mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Impfpflicht beschäftigt.
In dieser Ausarbeitung (S. 5-6) ist festgehalten, dass eine generelle Impfpflicht mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar ist: „In der Abwägung [beider Positionen] sind außerdem die Schwere der Gefahr sowie die Wahrscheinlichkeit einer Infektion zu berücksichtigen. [...] Im Falle einer Maserninfektion beträgt die Sterblichkeit in Deutschland laut RKI dagegen nur 0,1 Prozent. [...] Ergibt die Abwägung im Ergebnis nur ein geringes Risiko, dürfte eine generelle Impfpflicht ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs. 2 GG darstellen, der verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen wäre.“
Wie begründen Sie es, dass drei Jahre nach dieser Ausführung des Wissenschaftlichen Dienstes eine Masernimpfpflicht (und gleichzeitig durch den Kombinationsimpfstoff auch eine für Mumps, Röteln und ggf. sogar Windpocken) eingeführt werden soll? Wie ist das verfassungsrechtlich zu rechtfertigen?
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Schirm
Sehr geehrte Frau S.,
danke für ihre Mail.
Wie Sie sehe ich auch die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die persönlichen Rechte von uns Bürger*innen mit der geplanten Impfpflicht nicht vereinbar. Trotzdem wünsche ich mir eine höhere Impfrate, damit Fälle wie der aktuelle Masernausbruch in Zukunft vermieden werden. Ich setze jedoch auf Freiwilligkeit und die Förderung von Masernimpfungen, nicht auf Zwang. Meine Kollegin, die Gesundheitspolitikerin Sylvia Gabelmann, hat für mich eine schlüssige Position zur Masernimpfung entwickelt, die ich unterstütze:
Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria Schreiber