Portrait von Eva-Maria Schreiber
Eva-Maria Schreiber
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Eva-Maria Schreiber zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Bernd D. •

Frage an Eva-Maria Schreiber von Bernd D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schreiber,

die zügige und differenzierte Beratung des Gesetzentwurfs zur Organspende im Ges.ausschuss freut mich sehr! Es wäre mir ein Anliegen, dass auch das Thema der zentralen Registrierung der Entscheidung der Bürger einbezogen würde.
Dieses Thema ist in jedem Fall wichtig, ganz unabhängig davon, ob es eine Entscheidungs- oder eine Widerspruchslösung geben wird! In der Antwort auf meine Frage hierzu präzisierte Frau Baerbock ihren Vorschlag: Bei der Befragung der Bürger durch die Bürgerämter sollen die Bürger Informationsmaterial und einen Code bekommen, mit dem sie am eigenen PC ihren Willen registrieren könne. Außerdem soll für die Hausärzte eine Beratungsziffer Organspende eingeführt werden.

Die beiden Hauptprobleme des Baerbock-Vorschlages werden so nicht gelöst: Es dauert 10 Jahre, bis alle Bürger befragt wurden oder einen Code bekommen haben, und die in Deutschland versicherten ca. 4,5 Mill. Ausländer werden nicht erfasst.
Wäre es nicht besser, die Einrichtung des Registers der Bundesärztekammer zu überlassen und die Eintragung der Patienten in das Register den Hausärzten plus evtl. Facharztinternisten, wobei die Registrierung dann Teil der neuen Beratungsleistung der Ärzte zur Organspende wäre? Ärztekontakte sind häufiger und niedrigschwelliger als Besuche in Bürgerämtern. Außerdem kommen nicht alle Bürger mit dem Internet zurecht.
Wichtig wäre es meiner Meinung nach auch, dass im Falle einer – von mit lebhaft gewünschten -Widerspruchsregelung die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger genauso registriert und respektiert wird wie ein „Nein“, also von Angehörigen nicht verändert werden kann.
Wie ist Ihre Haltung zur zentralen Registrierung und ihren Problemen? Würden Sie eine Behandlung des Themas im Ges.Ausschuss noch vor der Entscheidung über die Widerspruchslösung unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
B. M.

Portrait von Eva-Maria Schreiber
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,

haben Sie Dank für Ihre Nachricht zum Thema Organspende.

Zunächst bin ich zuversichtlich, dass die erhöhte öffentliche Aufmerksamkeit für dieses wichtige Thema bereits dazu beiträgt, dass die Zahl der Organspenden erhöht wird. Des Weiteren denke ich, dass nicht nur das Ja oder Nein zur Widerspruchsregelung entscheidend für die Erhöhung der Organspenden ist, sondern auch die Abläufe in Krankenhäuser, Arztpraxen und der öffentlichen Verwaltung einen großen Einfluss darauf haben, dass mehr Organe gespendet werden.

Ich optiere nicht für den Vorschlag von Gesundheitsminister Spahn sondern für die Baerbock-Gruppe, zu der auch meine Fraktionskollegin Kathrin Vogler gehört.

Durch die TPG-Novelle wird sich auch nach unserer Einschätzung die Anzahl der Transplantationen erhöhen. Doch darüber hinaus gibt es weitere Potentiale und um diese zu nutzen, schlagen wir ein eigenes Gesetz vor, um auch die Zahl der Menschen mit Organspendeausweis von derzeit ca. 34% weiter zu erhöhen.

Unsere Vorschläge im Einzelnen:
- Die im TPG angelegte Möglichkeit eines Registers, in dem die Organspendebereitschaft gespeichert werden könnte, wollen wir durch ein staatliches Register verpflichtend umsetzen. Dieses soll bei einer Bundesbehörde angesiedelt werden. Zusätzlich zum bekannten Organspendeausweis soll durch ein online-basiertes Verfahren, bei dem alle Datenschutzbestimmungen eingehalten werden, ein niedrigschwelliger Zugang für einen Eintrag in das Register geschaffen werden.
- Bei Kontakten zu den Meldebehörden (inkl. EU- und Nicht-EU-Bürger*innen) könnten Informationsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ausgehändigt und die Möglichkeit einer Entscheidung und Registrierung eröffnet werden.
- Menschen, die sich nicht online registrieren können oder wollen können nach wie vor den klassischen Organspendenausweis ausfüllen und bei sich tragen oder alternativ in einer Patientenverfügung ihre Entscheidung festlegen.
- Alle Krankenkassen sollen Informationsmaterialien zur Organspende nicht versteckt in deren Periodika abdrucken, sondern gesondert die regelmäßig zu evaluierenden BZgA-Materialien an ihre Mitglieder versenden. Die Informationen müssen sachlich und fachlich korrekt sein.
- Das Thema Organspende soll Teil der ärztlichen Ausbildung werden. Ärzt*innen sollen ihre Patient*innen ergebnisoffen beraten können und dafür eine eigene Abrechnungsziffer erhalten.

In den letzten Jahren ist es im System der Organspende immer wieder zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Wir sind der Überzeugung, dass die Ansiedelung des Registers bei einer staatlichen Behörde mehr Vertrauen sichert als bei einer privaten Stiftung (DSO) oder einem nicht eingetragenen Verein wie der Bundesärztekammer. Auch für die Öffentlichkeit und die Politik ist eine solche Institution um Längen besser zu kontrollieren als eine nichtstaatliche Organisation.

Im Dezember 2018 gab es eine Orientierungsdebatte darüber, ob die Entscheidungslösung durch die Widerspruchsregelung ersetzt werden soll. Im Kern kristallisierten sich in den Reden drei unterschiedliche Ansätze heraus, auf deren Grundlage sich interfraktionelle Initiativen gebildet haben. Die drei grundsätzlichen Positionen können zusammengefasst werden mit: informierte Entscheidungslösung, verpflichtende Entscheidungslösung und Widerspruchsregelung. In den kommenden Wochen werden die einzelnen Gruppen Gesetzesentwürfe vorlegen, die dann in den Bundestag eingebracht werden. Da die Abstimmung nicht nach Fraktionen erfolgt, ist jede*r Abgeordnete gehalten, sich eine Position zu erarbeiten. Dies kann unter anderem durch fraktionsoffene Veranstaltungen und Informationsabende der einzelnen Gruppen geschehen. Auch die Ausschussanhörungen werden für alle MdB offen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Eva-Maria Schreiber