Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Eva Högl
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Eva Högl zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von James H. •

Frage an Eva Högl von James H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Högl,

als Anwohner der Gleimstraße in Berlin Wedding möchte ich Sie fragen, ob Sie es nicht widersprüchlich finden, sich einerseits (Ihrer Aussage nach) für eine Mietpreisbremse und bezahlbare Mieten einzusetzen, und gleichzeitig die Politik von Schwarz/Gelb kritisieren, während Ihre SPD , mit der CDU zusammen im Berliner Senat mit fragwürdigen Geheimverträgen dafür sorgen, dass der Baulöwe Klaus Groth (durchaus für fragwürdige Geschäfte in der Vergangenheit bekannt: http://www.youtube.com/watch?v=u8NPJvVt6BE ) auf dem Gelände des Mauerparks gegen den Willen von Anwohnern aus Wedding UND Pankow Luxus-Eigentumswohnungen mit Quadratmeterpreisen zwischen Vier- und Fünftausend Euro baut.

Selbstverständlich sind mir die Unterschiede zwischen Bundes- und Landespolitik bewusst, aber die SPD Plakate, die in überall in Berlin hängen und explizit mit „für niedrige Mieten in Berlin“ werben kommen mir in diesem Zusammenhang leider wie purer Hohn vor!

Mit freundlichen Grüßen!

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hall,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 21. September 2013, in der Sie mich zu der Mietpreis- und Stadtentwicklungspolitik der SPD ansprechen.
Sie weisen richtiger Weise auf die unterschiedlichen Zuständigkeitsebenen von Landes- und Bundespolitik hin. Ich stimme Ihnen zu, dass ineinandergreifende Maßnahmen auf beiden Ebenen erforderlich sind, um dem massiven Mietpreisanstieg in Berlin wirksam entgegenzuwirken.

Im Bundestagswahlkampf ist die SPD mit dem Ziel und der Forderung nach Verbesserungen im Mietrecht, das in die Zuständigkeit des Bundes fällt, angetreten. Auf Bundesebene sind nach unserer Auffassung die Änderungen im Mietrecht, die in der letzten Legislaturperiode mit schwarz-gelber Mehrheit im Bundestag zu Lasten der Mieterinnen und Mieter beschlossen wurden, schnellstmöglich rückgängig zu machen. Bei Neuvermietungen darf die Miete nach unserer Auffassung maximal 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen, bei Bestandsmieten müssen maximal 15 Prozent in vier Jahren reichen. Weitere Kernforderung der SPD ist ein Einwirken auf die Nebenkosten, damit diese nicht zur zweiten Miete werden. Deshalb setzen wir uns auf Bundesebene unter anderem für sinkende Strompreise sowie für eine maximale Modernisierungsumlage von 9 Prozent der aufgewandten Kosten ein.
Diese Forderungen stehen derzeit im Rahmen der Koalitionsverhandlungen, die die SPD mit der Union führt, zur Debatte. Die SPD setzt dabei alles daran, möglichst viele ihrer Forderungen durchzusetzen, um die Rechte der Mieterinnen und Mieter durch Bundesgesetze zu stärken.

Auf Landesebene hat der SPD-Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Michael Müller mehrere Initiativen auf den Weg gebracht, um für mehr bezahlbaren Wohnraum zu sorgen:

1. Zu nennen ist hier zunächst das sog. Mietenbündnis, das der Senat mit den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften vereinbart hat. Darin sind – entsprechend den Forderungen der SPD auf Bundesebene – unter anderem eine Begrenzung der Mieterhöhungen auf maximal 15 Prozent in vier Jahren und die Begrenzung der Modernisierungsumlage auf maximal 9 Prozent der aufgewandten Kosten enthalten. Darüber hinaus verpflichten sich die Bündnispartner zu Investitionen zur Modernisierung und Instandhaltung der Wohngebäude und zur Erhöhung des öffentlichen Wohnungsbestandes von derzeit 277.000 auf 300.000 Wohnungen durch Zukauf und Neubau. Das Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten mit den Wohnungsbaugesellschaften ist am 4. September 2013 in Kraft getreten.
2. Seit 19. Mai 2013 ist die Kappungsgrenzen-Verordnung in Berlin in Kraft, nach der die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen darf (Kappungsgrenze). Vorher galt eine Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren in Berlin.
3. Am 1. Oktober 2013 ist die vom Senat beschlossene Kündigungsschutzklausel in Kraft getreten, nach der der Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen auf zehn Jahre in ganz Berlin ausgedehnt wird. Die bisherigen Kündigungsschutzklausel-Verordnungen umfassten nur einen siebenjährigen Schutz und galten nicht in allen Bezirken Berlins.
4. Mit Senatsbeschluss vom 11. Juni 2013 wurde ein Gesetzentwurf zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum verabschiedet. Mit ihm soll vor allem die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnungen für die Zukunft verhindert werden. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in den Beratungen im Abgeordnetenhaus von Berlin (Drucksache 17/1057).
5. Ebenfalls in den Beratungen des Abgeordnetenhauses befindet sich das Maßnahmepaket „Wohnungsneubau, bezahlbares Wohnen und Liegenschaftspolitik“, mit dem unter anderem konkrete Investitionen festgelegt werden sollen, um den Wohnungsmarkt in Berlin zu entspannen. Darüber hinaus soll die Zuständigkeit für Bauvorhaben mit mehr als 500 Wohneinheiten von den Bezirken auf den Senat übergehen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Entwicklung des Wohnungsmarktes gesamtstädtisch betrachtet wird. Die Details des Maßnahmepaketes finden Sie in der Abgeordnetenhaus-Drucksache 17/1153. Das Plenum hat den Beschluss am 24. Oktober 2013 angenommen, die Beratungen in den Ausschüssen dauern noch an.
6. Kürzlich legte Senator Müller die Pläne des Senats zum Bau neuer Wohnungen am Rand des Tempelhofer Feldes vor, wo die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften an den Rändern des früheren Flughafenareals ab 2016 zunächst rund 1700 Wohnungen bauen sollen. Weitere 3000 sollen folgen, um die Wohnungsnot in Berlin zu lindern.

Aus der Gesamtbewertung der einzelnen Vorhaben wird ersichtlich, dass das Problem der Wohnungsknappheit vom Berliner Senat gesamtstädtisch betrachtet wird. Hierbei werden die Besonderheiten in den Bezirken berücksichtigt, wobei ein Ausgleich der Interessen der Beteiligten ermöglicht wird. Neben den Interessen der Mieterinnen und Mieter zählen dazu auch die der Bauherren, Investoren und Wohnungsbaugesellschaften.

Dies trifft auch auf das von Ihnen genannte Bauvorhaben am Mauerpark zu, bei der die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem Bauherren, der Groth Gruppe vertraglich über die konkrete Ausgestaltung der Bebauung verhandelt. Gegenstand der Verhandlungen ist dabei unter anderem, dass die Baufläche nicht komplett für den Bau von Eigentumswohnungen vergeben wird, sondern ein Teil für die Errichtung von Mietwohnungen vorbehalten bleibt. Seitens des Senats wird dabei explizit darauf hingewirkt, dass die Mieten sich in einem Preissegment bewegen werden, die kein Luxuspreisniveau erreichen.

Ich denke, aus diesen Ausführungen ist ersichtlich, dass es der SPD ernst ist mit ihren Forderungen nach mehr bezahlbarem Wohnraum. Gerade in Berlin wurden vom SPD-geführten Senat viele ineinandergreifende Initiativen auf den Weg gebracht, um die aktuell angespannte Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu entspannen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Eva Högl