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Eva Feußner
CDU
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Frage von Karl E. •

Sehr geehrte Frau Feußner, wie stehen sie zu den in Sachsen-Anhalt vergleichsweise sehr strikten Regelungen bezüglich Einsicht der Abitur-Klausuren und werden Sie daran etwas ändern?

Abiturienten sollten meiner Meinung nach das Recht haben, ihr Abitur-Klausuren nach Anlauf einer bestimmten Frist ausgehändigt zu bekommen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.,

Ihre Frage beantwortet die geltende Oberstufenverordnung im §43 wie folgt:

„Der Prüfling hat die Möglichkeit, nach Ausgabe der Zeugnisse bis Ende des jeweiligen Kalenderjahres unter Aufsicht in seine Prüfungsarbeiten sowie Protokolle seiner mündlichen Prüfung Einsicht zu nehmen.“

In diesem zeitlichen Rahmen ist also begleitete Einsichtnahme möglich. Der zeitlich festgelegte Rahmen ist der schulpraktischen Umsetzbarkeit geschuldet.

Abiturarbeiten sind Prüfungsunterlagen und sind zu verwahren. Sie können daher nicht vorab ausgereicht werden.

Es besteht jedoch der Anspruch auf Kopie/Scan nach der Datenschutz-Grundverordnung, soweit hier Auskunft zu den gespeicherten persönlichen Daten verlangt wird.

Die ersten Kopien im zeitlichen Rahmen der Verwahrpflicht sind kostenlos.

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