Frage an Eugen Schlachter von Norman B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schlachter,
die Ereignisse um den Spionageskandal durch ausländische Geheimdienste, insbesondere NSA und GCHQ werden durch weitere Details jede Woche umfangreicher. Die Position der einzelnen Kandidaten zu kennen ist mir daher sehr wichtig.
Mit welchen konkreten Maßnahmen auf Staatsseite beabsichtigen Sie, die Wiederherstellung und die dauerhafte Sicherung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme in Deutschland sicherzustellen?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Norman Bruderhofer
Feststellung:
Es bestehen verfassungsrechtliche Pflichten der Bundesregierung, zum Schutz der Grundrechte (Kommunikation aller in Deutschland lebenden Menschen) und der Funktionsfähigkeit der deutschen Demokratie (Kommunikation aller in Deutschland lebenden Menschen, Kommunikation des deutschen Bundestages, seiner Fraktionen und Abgeordneten) möglichst wirksam tätig zu werden. Die Bundesregierung ist dagegen offenbar noch nicht einmal im Ansatz bereit, die Werteordnung des Grundgesetzes gegen Angriffe anderer Staaten nachhaltig zu verteidigen.
Wäre (würde) ich MdB forderte ich die die Bundesregierung auf, alle gangbaren Schritte zu tun, um innerdeutsche Kommunikationsvorgänge vor menschenrechtswidrigen Übergriffen der USA und Großbritanniens zu schützen.
Von der Bundesregierung würde ich verlangen:
- sich umgehend für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien einsetzen und, falls die EU-Kommission nicht bereit ist, ein solches einzuleiten, selbst den Einsatz dieses auch ihr zur Verfügung stehenden Mittels erwägen
- im EU-Ministerrat darauf hinwirken, dass die Europäische Union die laufenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP-Abkommen) bis zur weiteren Klärung der Vorwürfe aussetzt, im EU-Ministerrat ebenso darauf hinwirken, dass die Europäische Union das Safe-Harbor-Abkommen mit den USA aussetzt und im Einklang mit dem EU-Datenschutzrecht umgehend neu verhandelt, weil aufgrund der bekanntgewordenen geheimdienstlichen Zugriffe auf die Datenbestände privater Unternehmen kein vergleichbares Datenschutzniveau in den USA mehr zugrundegelegt werden kann,
- ein Verfahren vor dem UN-Menschenrechtsausschuss nach Art. 41 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 gegen die USA einleiten.
Überdies würde ich fordern, dass die Bundesregierung den Whistleblower Edward Snowden, der mit seinen Hinweisen und Aussagen den Menschenrechten weltweit und in Deutschland einen großen Dienst erwiesen hat, aus humanitären Gründen und zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland hierzulande aufzunehmen, um damit auch Befragungen Snowdens zu ermöglichen, weil Deutschland zur weiteren Aufklärung auf zusätzliche Aussagen von ihm angewiesen ist; dies setzt voraus, dass Deutschland ihm Schutz gewährt.
Freundliche Grüße
Eugen Schlachter