Ethel Maria Muschalle-Höllbach
FREIE WÄHLER
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Frage von Detlef H. •

Frage an Ethel Maria Muschalle-Höllbach von Detlef H. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Muschalle-Höllbach,

gesetzeskonform wurde unsere Gemeinde, die in Ihrem Wahlkreis liegt, entgegen zweier klarer Wählervoten zwangsweise in die Stadt Seeland eingemeindet.
Der Bürgerwillen spielte praktisch keine Rolle.
Was könnten Abgeordnete der Freien Wähler im Landtag praktisch tun, ob eine Wiederholung derart undemokratischer Vorhaben wie der Verwaltungsgebietsreform zumindest zu bremsen?
Wie sehen Sie die Notwendigkeit neuer plebiszitärer Elemente in der Landesverfassung?

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Haase

Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Haase,

vielen Dank für Ihr Interesse. Gern möchte ich im Folgenden Ihre heutige Anfrage beantworten:

Sie haben vollkommen recht. Das ist dringend notwendig. Der Bürgerwillen spielte bei der Gebietsreform keine Rolle. Entgegen der überschwänglichen Verlautbarungen der Regierung sehen wir die Gebietsreform als nicht erfolgreich abgeschlossen. In vielen Kommunen ist der Unmut darüber zu hören. Die Legitimität von Angelegenheiten derartiger Tragweite muss zukünftig in weitaus stärkerem Maße von der Zustimmung der Wahlberechtigten abhängig gemacht werden. Wir werden im Landtag Initiativen vorantreiben, die das Recht der Bürger auf Mitbestimmung in einer neuen Qualität zulassen.

Im Wahlprogramm haben sich die Freien Wähler dazu unter anderem folgende Ziele gesetzt:

"Die Freien Wähler Sachsen-Anhalt wollen die Ergänzung der Parlamentarischen
Demokratie durch wesentliche Elemente der Direkten Demokratie, und zwar auf allen
Ebenen des föderalen Systems (Gemeinden, Kreise, Länder, Bund, Europa)“,

- durch behördlich unterstützte, organisierte und finanzierte Bürgeranhörungen, Bürgerentscheide, Volksentscheide und Volksinitiativen in Verbindung mit regulären Wahlterminen und bei wichtigen Angelegenheiten auch zwischendurch
- Abschaffung von Beteiligungs- oder Abstimmungsquoren bei Bürger- und Volksentscheiden, massive Absenkung der Antragsquoren auf 1% der wahlberechtigten Einwohner der jeweiligen Gebietskörperschaft, jedoch nicht mehr als 10.000.

Neue i.S. von zusätzlichen Elemente der Bürgerbeteiligung sind in der Landesverfassung an sich nicht notwendig. Allerdings muss es dort Korrekturen geben, um die Hürden zu senken. Konkret bedeutet das:

- In Art. 80 Abs. 2 Satz 1 muss dass Antragsquorum massiv abgesenkt werden z.B. auf max. 10.000)
- In Art. 81 Abs. 1 Satz 4 muss die Zahl der Unterstützer ebenfalls massiv abgesenkt werden auf z.B. max. 3 % der Abstimmungsberechtigten.
- In Art. 90 wollen wir den Begriff „Anhörung“ durch „Zustimmung“ der Bürger der an der Gebietsänderung beteiligten Gemeinden ersetzen.

Wir FREIEN WÄHLER Sachsen-Anhalt unterstützen daher den Gesetzentwurf der Volksinitiative 2011. Mit diesem Gesetzentwurf soll gewährleistet werden, dass die Kommunen und ihre historischen Ortsteile das Gewicht und die Entscheidungskompetenzerhalten, die einer bürgerstaatlichen, auf Eigenverantwortung ausgerichteten Kommunalpolitik entsprechen. Die Gemeindegebietsreform wollen wir da korrigieren, wo es zu Problemen für die Bürger, die Städte und Gemeinden gekommen ist und gegen den Willen der Bürger entschieden wurde."

Zur Umsetzung dieser Vorhaben ist es erforderlich, dass die Wähler am 20.03.2011 auch zur Wahl gehen. In der Hand der Wähler liegt die Zukunft unseres Landes. Eine Wahl zu haben, ist ein Privileg auf das Recht zur Mitbestimmung. Es darf nicht verschenkt werden. Nur die Bürger können und sollen mit ihrer Stimme mitbestimmen, was aus unserem Land wird.