Ester von Roehl
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Frage von Werner M. •

Frage an Ester von Roehl von Werner M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau von Roehl,

die FDP hat gemeinsam mit der SPD zum 01.01.2004 beschlossen, dass für Polizistinnen und Polizisten ab diesem Zeitpunkt das Pensionseintrittsalter von 60 auf bis zu 65 Jahren angehoben wird. Die verfügten Übergangsregelungen sind nicht erwähnenswert.

In der öffentlichen Diskussion um die Erhöhung des Renteneintrittalters auf 67 wird immer wieder davon gesprochen, dass 45 Beitragjahre genug sein müssen, um ohne Abschlag auf die Rente in Pension gehen zu können.

Wie stehen Sie zu der Grundaussage, dass weniger das Lebensalter, sondern eher die Lebensarbeitszeit als Berechnungsgrundlage für den Pensions- bzw. Rentenbezug maßgeblich sein sollte? Sollte dies von Ihnen positiv bewertet werden, würde mich interessieren, wie lange Sie in diesem Fall die Lebensarbeitszeit bei Polizeibeamten sehen?

mfG

W.Märkert

Antwort ausstehend von Ester von Roehl
FDP