Es werden grundsätzlich verschiedene Experten zur Meinungsbildung herangezogen.
Wie ich in der Antwort auf eine Ihrer anderen Fragen geschrieben habe, halte ich es für sinnvoll, die epidemische Lage zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen.
Für die Zulassung von Impfstoffen ist der Deutsche Bundestag nicht zuständig.
Das BMG hört nicht nur die Experten an, die "mir ins politische Konzept passen", sondern ist mit einer Vielzahl an Sachverständigen im Austausch, bevor es eine Verordnung erlässt.
Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger angezeigt und nicht erforderlich.
Die Impfung schützt gut vor der Infektion. Zudem hat inzwischen jeder die Möglichkeit erhalten, sich Impfen zu lassen. Wenn es dann also im privaten Bereich zu einer Ungleichbehandlung z.B. in Form der 2 G-Regelung kommt, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen.