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Erwin Rüddel
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Frage von Bernd L. •

Frage an Erwin Rüddel von Bernd L. bezüglich Menschenrechte

Guten Tag,

im "zweiten Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" steht im §28 des Infektionsschutzgesetzes unter anderen der Passus, dass sich betroffene Personen durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation ausweisen müssen. Das heisst im Klartext "Impfpflicht"!? Wie stehen Sie zu, in unserem im Grundgesetz verankertem Recht, auf körperliche Unversehrtheit?? Mit solchen Massnahmen sinkt mein Vertrauen zu unserer Regierung und zu unserer Demokratie.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Langer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

eine Impfpflicht gegen COVID-19 wird es, wie bei der Grippeimpfung, nicht geben. Die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes sieht und sah auch keine Impfpflicht vor.
Ich hoffe hingegen, dass wir in den nächsten Monaten eine Chance auf Impfung und Gesundheit erhalten. Wer diese Chance nicht nutzen will, muss das für sich selbst entscheiden.
Schnelltests auf Immunisierung sehe ich als große Chance für einen schnelleren Weg zur Normalisierung für den Alltag der Menschen und der Unternehmen. Wofür brauchen wir diese Tests, wenn es nicht auch Konsequenzen für mehr Freiheit gibt. Ich persönlich sehe meine Freiheitsrechte eher eingeschränkt, wenn ich trotz Immunisierung (Krankheit oder Impfung) nicht ohne Einschränkungen am öffentlichen Leben teilnehmen darf.
Ich hoffe, der Ethikrat gibt uns hier schnell mehr Orientierung.

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Rüddel MdB

 

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