Frage an Erwin Rüddel von Petra C. bezüglich Gesundheit
Mein Sohn ist Inhaber einer Logopädischen Praxis mit 2 weiteren Mitarbeiterinnen. Wir diskutieren gerade darüber, ob er ab Montag schließt, weil viele Kinder behandelt werden aber auch ältere kranke Menschen. Nun gibt es zwar die Anweisung Schulen und Kindereinrichtungen wegen dem Coronavirus zu schließen aber für die kleinen freiberuflichen Praxen wie Physio- Ergo- und Logopädien gibt es die nicht. Nun stellt sich die Frage, ob sie Anspruch auf Unterstützung haben, wenn sie von sich aus ihre Praxen schließen, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren.
Freundliche Grüße
Petra Common
Sehr geehrte Frau Common,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Maßnahmen der Länder und auch die Empfehlungen der Bundesregierung werden je nach Erforderlichkeit und Angemessenheit entsprechend der Entwicklungen beschlossen. Dabei ist zunächst die Zuständigkeit der Länder bzw. der Gesundheitsämter zu berücksichtigen, die gegebenenfalls auch über weitere Schließungen entscheiden müssten.
Bei allen Einrichtungen des Gesundheitswesens ist jedoch zu berücksichtigen, dass es hier auch aus medizinischer Sicht nicht verschiebbare Behandlungen gibt. Aus diesem Grund haben die Bundesregierung und Ministerpräsidenten der Länder am 16. März gemeinsame Leitlinien beschlossen, deren Maßnahmen nun durch entsprechende Verordnungen der Länder vorgenommen werden. Darin ist ausdrücklich festgehalten: "Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet."
An dieser Entscheidung wird derzeit festgehalten. Wie bei allen Maßnahmen ist darauf hinzuweisen, dass eine veränderte Bewertungslage aufgrund der dynamischen Zeit nicht auszuschließen ist. Wirtschaftliche Einbußen werden auch für diese Berufsgruppe durch die Maßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft in den Blick genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Rüddel MdB