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Erwin Rüddel
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Frage von Renate M. •

Frage an Erwin Rüddel von Renate M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Rüddel!
Vorgestern kam die Meldung, dass es aufgrund gefährlicher Magnetfelder des Bahnverkehrs in der Hafencity am Löhsepark kein Wohnungsbauprojekt geben wird. Hamburg gehe "auf Nummer sicher" bei Elektrosmog. Zu der auch dort geplanten Schule meldete sich Schulsenator Ties Rabe zu Wort: "Zu einer guten Schule gehört ein gesundes Lernumfeld." Wie Ihnen vielleicht bekannt sein wird, zählt zu Elektrosmog auch die Hochfrequenzstrahlung wie z.B. von Mobilfunksendemasten, WLAN usw. Deshalb habe ich 2 Fragen an Sie: 1.Sind Sie der Meinung, dass dauerstrahlende, nicht abschaltbare WLAN-Router in allen Klassenräumen an allen hamburger weiterführenden Schulen keine Gesundheitsgefahr für Kinder und Schulpersonal darstellen? 2.Ist die Einführung von 5G in der Hafencity (Hamburg Modellregion! für 5G) ohne Technikfolgenabschätzung und ohne Einhaltung des Vorsorgeprinzips für Sie kein Gesundheitsrisiko für die sich dort aufhaltenden Menschen?
Mit freundlichen Grüßen
R. M.

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Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das spezielle Hamburger Umfeld kenne ich nicht, aber ich antworte Ihnen gerne so, wie ich dies bereits vor einiger Zeit zur 5G-Technik getan habe:

"Aus meiner Sicht ist es erforderlich, beim Ausbau des Mobilfunks und insbesondere dem Aufbau der 5G-Netze mit der Frage der elektromagnetischen Felder (EMF) sorgsam umzugehen. Das kann gelingen, wenn die Belange in allen Entwicklungsphasen konsequent berücksichtigt werden, damit die bestehenden hohen Sicherheitsstandards beim vorbeugenden Gesundheitsschutz erhalten bleiben. Dies sieht auch die 5G-Strategie der Bundesregierung vor. Ebenso sollten die elektromagnetischen Felder bei Ausbau und Nutzung des Mobilfunks auf das notwendige Maß minimiert werden, damit wir auch in Zukunft für weitere sich entwickelnde funkbasierte Innovationen offenbleiben können.
Die derzeit gültigen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegt. Diesen Bereich bearbeiten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Grenzwerte basieren auf einer wissenschaftlichen Risikobewertung durch internationale und nationale Gremien, wie z.B. der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) und der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK). Grundsätzlich bestehen für den gesamten Frequenzbereich bis 300 GHz – also noch einmal weit über alle im Zusammenhang mit dem Mobilfunk diskutierten Bänder hinaus – in der 26. BImSchV Grenzwerte auf Basis der entsprechenden wissenschaftsbasierten Empfehlungen, insbesondere der Leitlinien der ICNIRP.
Insbesondere kommen die WHO, der wissenschaftliche Ausschuss der EU über neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken (SCHEER) sowie die SSK (zuletzt 2011 in der Empfehlung „Biologische Gesamtschau des Mobilfunks“) nicht zu einer anderen Einschätzung als derjenigen, dass bei Einhaltung der Grenzwerte keine nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder bestehen.
All dies gilt im Grundsatz auch für 5G, sofern die Grenzwerte eingehalten werden. Aus alledem ergibt sich, dass schädliche Auswirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder unterhalb der Grenzwerte auf die menschliche Gesundheit nicht zu befürchten sind.
Wesentlich ist auch, dass begleitend zu Entwicklung und Ausbau bestehende offene Fragen durch weitere Forschung geklärt werden. In diesem Zusammenhang ist auf den 8. Emissionsminderungsbericht der Bundesregierung (Bundestags-Drs. 19/6270) hinzuweisen, der die diesbezüglichen Vorhaben der vergangenen zwei Jahre darstellt, auswertet und einen Ausblick auf die Schwerpunkte der nächsten Jahre gibt.
Darüber hinaus hat sich die Stiftung Warentest mit den Bedenken zu 5G und allgemein der Handystrahlung auseinandergesetzt, insbesondere auch zu Gesundheitsfragen. Dabei kam heraus, dass die aktuellen Forschungserkenntnisse kaum einen Grund zur Sorge liefern."

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Rüddel MdB

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