Frage an Erwin Rüddel von Claus H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Insolvenz Th. Cook
Schutz der Betroffenen
Nichtumsetzung der EU-Richtlinie 2302/2015 zum 01.01.2018 bzw. Rechtswirksamkeit zum 01.07.2018
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
ich bitte um Auskunft, warum die oben näher bezeichnete Richtlinie nicht durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, zum Wohle und zum Schutz der Bürger, rechtskonform umgesetzt wird/wurde.
Welche Möglichkeiten haben Betroffene?
Mit freundlichen Grüßen
C. H.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Bundesregierung wird die von der Insolvenz betroffenen Thomas Cook-Kunden entschädigen. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Die Union hat sich mit ihrer Forderung nach einer Lösung für die betroffenen Thomas Cook-Kunden durchgesetzt.
Durch die nachlässige Umsetzung der Pauschalreise-Richtlinie durch den seinerzeitigen Justizminister Heiko Maas (SPD) stehen staatshaftungsrechtliche Ansprüche im Raum. Fehler des Justizministeriums dürfen aber nicht zu Lasten der vielen Betroffenen gehen. Deswegen haben wir jetzt den Weg frei gemacht für eine pragmatische Lösung.
Auf die rechtlichen Risiken hatten wir bereits mehrfach hingewiesen. Damit sich solche Fehler nicht wiederholen, brauchen wir schnellstmöglich rechtssichere Neuregelungen im Pauschalreiserecht. Hierzu haben wir vor einiger Zeit eine fraktionsinterne Arbeitsgruppe gebildet, die eigene Vorschläge dazu vorbereitet.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Rüddel MdB