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Erwin Rüddel
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Frage von Stephan G. •

Frage an Erwin Rüddel von Stephan G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Rüddel,

ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 03.10. zu der Frage nach der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Masernimpfpflicht (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/erwin-ruddel/question/2019-10-03/325333).

Nach meinem persönlichen Empfinden hinterlässt Ihre Antwort den Eindruck, als würden Sie diese Zulässigkeit als eine Detailfrage betrachten, die Fachpolitiker zu klären hätten und nicht Teil Ihres Themengebietes ist.

Ich würde gerne trotzdem nochmal einen Versuch starten.

Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass Abgeordnete des Bundestages die Verfassung respektieren müssen. Für mich ergibt sich daraus die Notwendigkeit, dass es zu den Sorgfaltspflichten eines Parlamentarier gehört, sich eine Meinung zu bilden, ob er das Gesetz, über welches er abstimmen soll, die Verfassung verletzt.

Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesrates und dem Gutachten von Univ.-Professor Dr. Stephan Rixen (https://www.individuelle-impfentscheidung.de/pdfs/Rixen/Verfassungsgutachten.pdf) - ist ihrer persönlichen Meinung nach das Gesetz verfassungskonform?

Mit freundlichen Grüßen

S. G.

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Sehr geehrter Herr G.,

das Gutachten das wissenschaftlichen Dienstes, auf das in der ursprünglichen Frage verwiesen wurde, fragt zwar, " ob eine generelle Impfpflicht auch verhältnismäßig im engeren Sinne wäre", sagt aber auch, „Ob ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der zu impfenden Menschen unter Inkaufnahme möglicher Impfschäden zugunsten des Schutzes von Gesundheit und des Lebens anderer Menschen angemessen erscheint, lässt sich pauschal nicht beantworten“.

Ich bin der Meinung, dass der Schutz von Gesundheit und Leben anderer Menschen überwiegt gegenüber dem kleinen Eingriff einer Impfung, aber - wie ich schon sagte - bin ich kein Verfassungsjurist, um dies abschließend beurteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Rüddel MdB

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