Frage an Erwin Rüddel von Stefan R. bezüglich Verkehr
Zum 5G-Netzaubau sind folgende Fakten unstrittig: Ungeklärte Risiken speziell bei Kindern, nicht absehbare Folgen zur Langzeitwirkung, Indizien für Beeinflussung der Gehirn-Durchblutung, der Spermienqualität, DNA-Schädigung/ programmierter Zelltod. Dies erwähnt die Info 049/19 des Wissenschaftlichen Dienstes, die sie sicher erhalten haben
- https://www.bundestag.de/resource/blob/651456/6e823f50f134f303e2197e0c823fac22/WD-8-049-19-pdf-data.pdf (S.9 und 10)
Weltweit verweigern die Rückversicherungen seit 2013 eine Schadensdeckung für Funkstrahlung. Swiss Re warnt vor 5G http://files.newsnetz.ch/upload//3/0/30072.pdf (S.11)
Darf ich Sie konkret nach Ihrer eigenen Meinung fragen: Darf es angesichts dieser Fakten noch einen Grund geben (und welchen), die zahlreichen Forderungen von Experten und renommierten Ärzteverbänden nach einem Moratorium für 5G bis zur zweifelsfreien Klärung NICHT sofort umzusetzen? Jeglicher 5G-Netzausbau vor einer Klärung müsste ja einen wichtigeren Grund haben als der in § 2 GG und § 20a GG gewährleistete Schutz der Bevölkerung und der natürlichen Umwelt.
Gesichert nachgewiesen wurde eine Öffnung der Blut-Hirn-Schranke https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1061 zwar erst an Laborratten, aber eindeutig unterhalb der thermischen Schwelle und weit unterhalb unserer Grenzwerte.
Als gesichert gilt auch die Beeinflussung der Hirnströme am Menschen (Schweizer Bundesamt für Umwelt, zitiert in WD 049/19 Seite 9). Trotzdem kursiert (auch seitens BfU und WD) das irreführende Fazit, 'gesundheitliche Auswirkungen seien nicht eindeutig bestätigt'. Dies impliziert die Auffassung, es sei womöglich gar nicht ungesund, unsere Gehirnströme zu beeinflussen.
Frage 2) Halten Sie persönlich diese Sichtweise für ethisch akzeptabel? Würden Sie ihre eigenen Hirnströme stören lassen? Darf man, nach den Laborratten, die Bevölkerung zum erneuten Nachweis der Störung der Blut-Hirn-Schranke heranziehen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Aus meiner Sicht ist es erforderlich, beim Ausbau des Mobilfunks und insbesondere dem Aufbau der 5G-Netze mit der Frage der elektromagnetischen Felder (EMF) sorgsam umzugehen. Das kann gelingen, wenn die Belange in allen Entwicklungsphasen konsequent berücksichtigt werden, damit die bestehenden hohen Sicherheitsstandards beim vorbeugenden Gesundheitsschutz erhalten bleiben. Dies sieht auch die 5G-Strategie der Bundesregierung vor. Ebenso sollten die elektromagnetischen Felder bei Ausbau und Nutzung des Mobilfunks auf das notwendige Maß minimiert werden, damit wir auch in Zukunft für weitere sich entwickelnde funkbasierte Innovationen offenbleiben können.
Die derzeit gültigen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegt. Diesen Bereich bearbeiten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Grenzwerte basieren auf einer wissenschaftlichen Risikobewertung durch internationale und nationale Gremien, wie z.B. der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) und der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK). Grundsätzlich bestehen für den gesamten Frequenzbereich bis 300 GHz – also noch einmal weit über alle im Zusammenhang mit dem Mobilfunk diskutierten Bänder hinaus – in der 26. BImSchV Grenzwerte auf Basis der entsprechenden wissenschaftsbasierten Empfehlungen, insbesondere der Leitlinien der ICNIRP.
Insbesondere kommen die WHO, der wissenschaftliche Ausschuss der EU über neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken (SCHEER) sowie die SSK (zuletzt 2011 in der Empfehlung „Biologische Gesamtschau des Mobilfunks“) nicht zu einer anderen Einschätzung als derjenigen, dass bei Einhaltung der Grenzwerte keine nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder bestehen.
All dies gilt im Grundsatz auch für 5G, sofern die Grenzwerte eingehalten werden. Aus alledem ergibt sich, dass schädliche Auswirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder unterhalb der Grenzwerte auf die menschliche Gesundheit nicht zu befürchten sind.
Wesentlich ist auch, dass begleitend zu Entwicklung und Ausbau bestehende offene Fragen durch weitere Forschung geklärt werden. In diesem Zusammenhang ist auf den 8. Emissionsminderungsbericht der Bundesregierung (Bundestags-Drs. 19/6270) hinzuweisen, der die diesbezüglichen Vorhaben der vergangenen zwei Jahre darstellt, auswertet und einen Ausblick auf die Schwerpunkte der nächsten Jahre gibt.
Darüber hinaus hat sich die Stiftung Warentest aktuell mit den Bedenken zu 5G und allgemein der Handystrahlung auseinandergesetzt, insbesondere auch zu Gesundheitsfragen. Dabei kam heraus, dass die aktuellen Forschungserkenntnisse kaum einen Grund zur Sorge liefern.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Rüddel MdB