Frage an Erwin Rüddel von Matthias B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Rüddel,
Wie dem Papier "Sammlung der Initiativanträge und Empfehlungen der Antragskommision" vom 28. Parteitag der CDU in Karlsruhe zu entnehmen ist, wurde dort der Initiativantrag Nr. C78 der Delegierten Wolfgang Bosbach, Ingo Wellenreither und weiterer 27 Delegierter, die gefordert hatten "die geltende Rechtslage anzuwenden und Personen aus einem sicheren Herkunftsland schon an der Grenze abzuweisen" mehrheitlich abgelehnt.
Genau diese Forderung aber findet sich sowohl im Grundgesetz (Artikel 16a Abs. 2 ), als auch im Asylgesetz (§18 Abs. 2).
Wie erklären Sie als mein Wahlkreisabgeordneter es sich, dass eine Mehrheit der CDU-Delegierten (möglicherweise Sie eingeschlossen, denn vor Ort waren Sie laut Ihrer Webseite) es ablehnt, das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht durchzusetzen?
Wie erklären Sie den Bürgern Ihres Wahlkreises auf welcher rechtlichen Grundlage die CDU und Kanzlerin Merkel Ihre Regierungsgewalt ausüben, wenn der "normale" Bürger schon bei geringfügigsten Verstößen (Strafzettel wegen Falschparkens, überhöhte Geschwindigkeit etc.) mit der vollen Härte des "Rechtsstaates" zu rechnen hat?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Becker
Sehr geehrter Herr Becker,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie, dass ich erst heute dazu komme, Ihnen zu antworten.
In Bezug auf die Flüchtlingskrise gibt es keine einfachen und schnellen Lösungen.
Für die CDU war seit Beginn der Flüchtlingskrise klar: Diese Aufgabe lässt sich allein national nicht effektiv und dauerhaft lösen. Nur gemeinsam mit den Partnern in der Europäischen Union und in enger Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern der Flüchtlingsbewegung kann die Flüchtlingssituation bewältigt und die Zahl der Flüchtlinge nachhaltig und dauerhaft reduziert werden.
Dazu hatte die CDU einen 4-Punkte-Plan vorgelegt:
Wir wollen die Migration ordnen, insbesondere die EU-Außengrenzen schützen und den Schleusern das Handwerk legen.
Wir wollen die Fluchtursachen durch Hilfen für Transit- und Herkunftsländer bekämpfen.
Wir wollen die Migration besser steuern und vor allem abgelehnte Asylbewerber zügig zurückführen.
Wir wollen mehr europäische Solidarität beim Umgang mit Flüchtlingen.
Zusätzlich wurde ein Integrationsgesetz verabschiedet. Damit wurden die Beschlüsse des CDU-Bundesvorstandes vom 15. Februar 2016 in konkrete Paragraphen umgesetzt. Im Integrationsgesetz werden die Rechtsansprüche von Asylsuchenden und Geduldeten geregelt, aber auch ihre Pflichten. Diese unterscheiden sich je nach Herkunftsland und Zufluchtsgrund. Das Integrationsgesetz schafft hier für jede Person Klarheit. Es stellt klar, welche Aufgaben der Staat übernimmt und um was sich die Menschen selber kümmern müssen.
Der Flüchtlingskrise muss mit abgestimmten Maßnahmen begegnet werden und nicht mit politischen Schnellschüssen.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Rüddel MdB