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Erwin Köhler
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Frage von Jörg S. •

Wie stehen Sie zu einer Asphaltierung eines derzeit geschotterten Waldweges in einem ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet?

Hallo Herr Köhler,
die Stadt Eppingen plant Zeitungsberichten zufolge, den bisher geschotterten Waldweg zwischen Richen und Berwangen, der derzeit ausschließlich Forstzwecken dient und in einem ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet liegt, zu verbreitern und zu asphaltieren, damit dieser vermehrt von Radfahrern und künftig auch landwirtschaftliche Fahrzeuge befahren werden kann.
Zusätzlich soll eine Brücke noch vor der Brücke der K2052 Richtung L1110 über den Berwanger Bach ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet gebaut werden.
Meines Erachtens ist die zusätzliche Versiegelung des Weges durch diese Planung nicht nötig und auch für den Umweltschutzes nicht förderlich.
Vorab schon einmal vielen Dank für eine Antwort

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Generell sehe ich Baumaßnahmen in Landschaftsschutzgebieten auch sehr kritisch. Sinn dieser Gebiete ist der Schutz und Erhalt, sowie die Wiederherstellung natürlicher Lebensräume. Dennoch ist landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und touristische Nutzung dieser Gebiete nicht untersagt. Wer eine Baumaßnahme innerhalb von geschützten Zonen planen möchte, muss jedoch eine Verträglichkeitsprüfung bei der zuständigen Naturschutzbehörde durchführen lassen. Dort wird geprüft, ob die Maßnahmen im Einklang mit den Erhaltungs- und Entwicklungszielen stehen. Diese Regelung ist sinnvoll, da insbesondere auch im touristischen Bereich und im Sinne der Naherholung regelmäßig Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Der Ausbau von Radwegen hat zudem einen zusätzlichen positiven Effekt auf den Klimaschutz und die Sicherheit der Radfahrer*innen.

Im von Ihnen genannten Fall ist ein weitgehender Ausbau mit Asphaltierung und der Neubau einer Brücke geplant. Dabei handelt es sich durchaus um einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet, der in den meisten Schutzgebietsverordnungen in dieser Form untersagt ist. Um eine genauere und faire Einschätzung abgeben zu können, benötigte ich noch weitere Informationen. Ich werde mich daher mit Herrn Oberbürgermeister Klaus Holaschke in Verbindung setzten und über Ihre Bedenken austauschen. Wenn Sie mir Ihre Kontaktdaten per Mail zusenden, halte ich Sie gerne auf dem Laufenden. In der Zwischenzeit können Sie sich bei weiteren Fragen jederzeit melden.

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Köhler

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