Frage an Erwin Köhler von Bernd M. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Abgeordneter Köhler,
aktuell wurde im LK HN ein neuer Landrat, nun wieder ein Bürgermeister, gewählt.
Die Grünen sind nun in der 3. Wahlperiode in BaWü in Verantwortung. In der Oppositionsrolle wurde am 17.04.97 mit der Drucksache 12 / 1337 ein Gesetzesentwurf zur Änderung der Landkreiswahlordnung mit folgender Zielsetzung eingebracht.
--
Zielsetzung:
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kreisangehöriger Gemeinden sollen in Zukunft von der Ausübung eines Kreistagmandates ausgeschlossen sein. Landräte sollen von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt werden.
Auch Unionsbürgerinnen und -bürger sollen in Zukunft als Landräte gewählt werden können.
--
Im Vergleich zu den anderen Bundesländern bietet das Land Baden-Württemberg den Bürgermeistern eine außergewöhnliche Stellung, die diese eventuell durch ihr Kreistagsmandat noch verstärken können. Bis jetzt gibt es noch kein Gesetz, das den aktiven Bürgermeistern einen Kreistagssitz unzugänglich macht.
Ein weiterer Interessenskonflikt entsteht durch die Kommunalaufsicht des LRA (Landrat als ehem. Kreistagsbürgermeister) gegenüber seinen „Kollegen:innen Bürgermeister“.
Wie ist dazu Ihre Haltung, auch als aktiver Gemeinderat, und werden Sie sich im Sinne von direkter Demokratie, für eine Änderung einsetzten?
Vorab herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung
B. Mayer