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Frage von Jeannette T. •

Frage an Ernst Weidenbusch von Jeannette T. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Weidenbusch,

am 22. Oktober 2003 - wenige Tage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Ferienfluggesellschaft Aero Lloyd Flugreisen GmbH & Co. KG, Firmensitz Oberursel (Taunus) - hatte ich Sie schriftlich um Hilfe gebeten. Anlaß meines Schreibens an Sie war, die Tatsache, dass die Bayerische Landesbank (BayernLB) Mehrheitsgesellschafter der Aero Lloyd war und mehrere CSU-Politiker u. a. der damalige Staatsminister für Finanzen Prof. Dr. Kurt Faltlhauser im Verwaltungsrat der Bayerischen Landesbank aktiv waren.

Die Angestellten der Aero Lloyd hatten im Mai 1998 einem 10prozentigen Lohnverzicht zugestimmt und sich mit 2,5 Millionen DM am eigenen Unternehmen beteiligt - im Gegenzug garantierte die Bayerische Landesbank die Sicherheit der Arbeitsplätze bis Dezember 2004.

Im Antwortschreiben vom 7. November 2003 erklärten Sie, dass Sie sich die entsprechende schriftliche Vereinbarung selbst besorgen könnten.

Ein Jahr nach der Insolvenz hab ich bei Ihnen angefragt, ob Sie hinsichtlich der Vereinbarung etwas erreichen konnten - die Wortgleiche Anfrage richtete ich im Oktober 2005 ( 2 Jahre nach der Aero-Lloyd-Insolvenz ) an Sie.

Seither warte ich auf eine Antwort von Ihnen. Nun, beinahe 5 Jahre nach dem letzten Flug eines Aero-Lloyd-Flugzeuges, hoffe ich über das Portal kandidatenwatch.de eine Antwort zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen aus Ismaning

Jeannette Treßelt

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Treßelt,

Ihre Frage darf ich wie folgt beantworten:

Mit Schreiben vom 22.10.2003 hatten Sie mir mitgeteilt, den Mitarbeitern der Aero Lloyd sei im Mai 1998 gegen Verzicht auf 10 % ihrer Gehälter der Bestand ihrer Arbeitsplätze bis Ende 2004 von der Bayerischen Landesbank versprochen worden. Ich hatte Sie daraufhin mit Schreiben vom 07.11.2003 gebeten, mir mitzuteilen, wer die Zusicherung abgegeben hat bzw. wer einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat, damit ich mir diesen Vertrag beschaffen kann.

Als Antwort teilten Sie mir mit, es gebe dazu keine Belege; eine Antwort, wer die Zusage abgegeben hat, bekam ich von Ihnen nicht.

Es versteht sich von selbst, dass ich einen nicht existierenden Vertrag nicht beschaffen kann, ebenso wenig kann ich jemanden verantwortlich machen, den Sie mir nicht benennen. Auch eine Befragung von anderen ehemaligen Aero Lloyd Mitarbeitern hat ergeben, dass eine solche Zusage zwar ggf. vom Management der Aero Lloyd, nicht jedoch von der Bayerischen Landesbank abgegeben worden war.

In der Folge habe ich dann auf Ihr Schreiben vom 14.10.2004 hin bei der Bayerischen Landesbank in Erfahrung gebracht, dass dort von der von Ihnen vorgetragenen Arbeitsplatz-Garantie durch die Bayerischen Landesbank gegenüber den Aero Lloyd Mitarbeitern nichts bekannt war.

Ein Schreiben vom Oktober 2005 ist nicht zu meinen Händen gelangt.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst Weidenbusch