Frage an Ernst Weidenbusch von Guido L. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Weidenbusch,
Sie haben doch -neben Ihrem Landtagsmandat (Wahlkreis Landkreis München-Nord)- eine Anwaltskanzlei in München.
Nach Aussage des Unterschleißheimer 1. Bürgermeisters, Herrn Rolf Zeitler (CSU), findet die rechtliche Begleitung des Zweckverbandes "Hollerner See" (Zweckverband der Stadt Unterschleißheim sowie der Gemeinde Eching) durch Sie bzw. Ihre Kanzlei statt.
In der letzten Stadtratssitzung im vergangenen Jahr der Stadt Unterschleißheim (die Stadt Unterschleißheim liegt in Ihrem Wahlkreis) wurden im öffentlichen Teil der Sitzung u.A. die bisher angefallenen bzw. noch zu erwartenden Kosten des Zweckverbands "Hollerner See" durch Ihre Mandatierung genannt:
Nach Herrn Zeitlers Aussage besteht ein Rahmenvertrag bis zu 600.000 Euro mit Ihrer Kanzlei. Ausserdem sollen dem Zweckverband bisher ca. 121.000 Euro durch Sie berechnet worden sein.
Meine Fragen:
- Stimmen die von mir genannten Zahlen?
- Ist damit zu rechnen, dass Sie die möglichen 600.000 Euro tatsächlich ausschöpfen?
- Was ist die Bemessungsgrundlage (in Euro) für die Höhe des Rahmenvertrags?
- Was war Ihre bisherige Gegenleistung für die (ca.) 121.000 Euro?
- Mit welchen weiteren anwaltlichen Leistungen ist noch zu rechnen?
- Bezieht sich die Bemessungsgrundlage auf den Bau einer Therme sowie eines Hotelkomplexes
am Hollerner See?
Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus ganz herzlich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Guido Langenstück (85386 Eching)
Sehr geehrter Herr Langenstück,
vielen Dank für Ihre Email, die ich zum Anlass nehme, als Rechtsanwalt auf Basis der vom Zweckverband Hollerner See erteilten Entbindung von der Schweigepflicht Ihre Fragen zu beantworten.
Die Kanzlei wurde vom Zweckverband Hollerner See im Hinblick auf die anwaltliche Begleitung der Entwicklung des Gebietes Hollerner See durch den Bau einer Therme, eines Hotels und weiterer Einrichtungen mandatiert. Dieses Mandat umfasste in den sieben Jahren zwischen 2004 und 2010 u.a. die Prüfung bereits erfolgter Grundstückskäufe, die Begleitung neuer Grundstückskäufe bzw. -täusche, die Verhandlungen mit dem Investor und dessen deutschen Beratern und Planern, die Vorbereitung, die Verhandlung und den Abschluss mehrerer Vereinbarungen mit dem Investor, die Verhandlung und Vorbereitung eines letter of intend mit dem Investor, die Durchführung diverser Termine in London mit dem Investor bei dessen englischen Beratern, Planern und Finanzierungspartnern, die Begutachtung von Vergleichsprojekten, die Vorbereitung und Durchführung der Besprechungen zwischen Vertretern des Zweckverbandes und dem Investor, die Begleitung des Planungsworkshops und die Darstellung des jeweiligen Verhandlungs- und Vereinbarungsstandes in Sitzungen des Zweckverbandes und in einer gemeinsamen Sitzung des Stadtrates Unterschleißheim und des Gemeinderates Eching. Auf Grundlage der vom Investor genannten, geplanten Investitionskosten in Höhe von 130 Mio. Euro errechnet sich auf der Grundlage des gesetzlich geregelten Vergütungsrechtes für Rechtsanwälte für die Begleitung des Mandates bis zur Inbetriebnahme der geplanten Anlage ein Gesamthonorar in Höhe von 605.668,11 Euro brutto. Die in der Zeit vom 26.02.2004 bis zum 22.08.2008 von der Kanzlei erbrachten Teile dieser Leistungen (20 %) wurden mit Rechnung vom 02.10.2008 über Euro 121.228,86 brutto abgerechnet; diese Rechnung wurde vom Zweckverband im Januar 2009 bezahlt. Seit dem Beginn des Bürgerentscheides über das Projekt wurden vom Zweckverband keine weiteren anwaltlichen Leistungen abgerufen. Soweit das Projekt vom Zweckverband nicht weitergeführt wird, fällt ein Honorar für nicht beauftragte, nicht abgefragte und nicht erbrachte Leistungen nicht an.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Weidenbusch