Frage an Ernst Weidenbusch von Juergen G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Weidenbusch
Könnten Sie sich vorstellen, eine Initiative auf Bundesebene / Landesebene zu tragen deren Ziel es ist, dass (psychologische) Gutachten nur dann nach JVEG §9 entschädigt werden wenn zweifelsfrei nach fundamentalen wissenschaftlichen Methoden verfahren wurde?
Die Grundbedürfnisse einer wissenschaftlichen Leistung dürften in allen Disziplinen gleich sein (These/Anti-These, Dauer/Uhrzeit, Quellenverzeichnis, valide, reliable... Testverfahren)
Da jederzeit über den Weg der Erinnerung (Kostenbeschwerde) zu begehren, bleibt das bestellende Organ frei von Beeinflussung, jedoch gewinnt das erstellte Papier möglicherweise ungeahnte Qualitäten.
Die derzeitige Praxis, als (psychologische) Gutachten fakturierte Schriftstücke niemals, auch nicht auf dem Wege der Kostenbeschwerde, auf Wissenschaftlichkeit zu prüfen, eröffnet derzeit die Möglichkeit, gegen hohes Honorar die wissenschaftlichen Methoden nur vorzutäuschen.Dabei werden die Konsumenten (Amts- u. Familienrichter) über die wahre Qualität hinweggetäuscht, gar Landratsämter fallen darauf rein.
Sie entnehmen der Fragestellung sicher, dass der Verfasser die Meinung vertritt, dass eine Unabhängigkeit eines als sachverständigen bestellten Zeugen nicht zwingend eine entsprechende wissenschaftliche Leistung garantiert und mit wirtschaftlicher Abhängigkeit (Abtretung der Entschädigung an Sachverständigenorganisationen ohne Rechtsform) einhergeht.
Für die Beantwortung bedankt sich vorab
Jürgen Görg
Sehr geehrter Herr Görg,
vielen Dank für Ihre Anregungen. Ich habe diese zum Anlass genommen mich intensiv mit der bestehenden Sach- und Gesetzeslage zu den von Ihnen angesprochenen Themen zu beschäftigen.
Unter der Abwägung und Einbeziehung verschiedenster Aspekte komme ich bei diesem Thema zu dem Ergebnis, dass ich den von Ihnen befürchteten Missbrauch in der Praxis nicht sehe. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich eine solche von Ihnen vorgeschlagene Initiative nicht tragen kann.
Ich bedanke mich nochmals ausdrücklich für Ihren wertvollen Beitrag zu diesem Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Weidenbusch, MdL