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Ernst-Reinhard Beck
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Frage von Simon M. •

Frage an Ernst-Reinhard Beck von Simon M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Beck,

Sie sitzen im Kuratorium der bpb, die ihrerseits am Schüler-Magazin "Q-Rage" beteiligt ist. Dort erschien kürzlich ein umstrittener Artikel über religiöse Bewegungen. Das "Medienmagazin Pro" zitiert Sie sinngemäß so, dass Sie darauf hinwirken wollen, dass Artikel wie der umstrittene Text nicht mehr bei "Q-Rage" erscheinen sollen.

Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auf das Konzept der "inneren Pressefreiheit" aufmerksam machen, das von Art. 5 GG mit umfasst ist und somit zum grundsätzlichen Werteprogramm der Bundesrepublik Deutschland gehört. Die innere Pressefreiheit besagt grundsätzlich vor allem, dass Sie, als (mittelbarer) Herausgeber von "Q-Rage" sich nicht unmittelbar daran beteiligen sollen, was dort veröffentlicht oder nicht veröffentlicht wird.

Sie können das übrigens auch nachlesen in einem Ihrer Hefte:

Heft 260 "Massenmedien", Artikel "Der journalistische Beruf"; Unterpunkt "Innere Pressefreiheit".

War Ihnen bewusst, dass Ihre angekündigten Handlungen auch als Eingriff in die Pressefreiheit verstanden werden können? Wie sehen Sie ihre Aussagen in diesem Zusammenhang?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Möller,

vielen Dank für Ihre Frage zur Diskussion um einen Artikel im Schüler-Magazin „Q-Rage“.

Die Stellungnahme von mir in meiner Funktion als Vorsitzender des Kuratoriums der Bundeszentrale für politische Bildung und meinem Stellvertreter Dieter Grasedieck (SPD) bezog sich nicht auf den in „Q-Rage“ veröffentlichten Artikel, sondern auf das Begleitschreiben von Präsident Krüger. In diesem hatte er unter anderem Islamisten mit Evangelikalen gleichgesetzt (im Original: „In der Zeitung finden sich interessante Informationen, wie islamistische und evangelikale Gruppen, die wichtige Freiheitsrechte in Frage stellen, Jugendliche umwerben“).

In der Stellungnahme haben wir gefordert, dass von Herrn Krüger hierzu eine Richtigstellung und Entschuldigung in der nächsten Ausgabe von „Q-Rage“ zu erfolgen habe.

Es wird im Kuratorium außerdem zu prüfen sein, wie es zur Veröffentlichung des Artikels in dieser Form kam. Diese Prüfung im Nachhinein hat jedoch nichts mit einem Eingriff in die Pressefreiheit zu tun. Es ist schließlich die Aufgabe des Kuratoriums, die politisch ausgewogene Haltung und die politische Wirksamkeit der Arbeit der Bundeszentrale, die die Schülerzeitung „Q-Rage“ unterstützt, zu kontrollieren. Im Übrigen ist gerade in der politischen Bildung eine ausgewogene und differenzierte Darstellung politischer und gesellschaftlicher Sachverhalte unabdingbar.

Anderweitige Aussagen, die möglicherweise im „Medienmagazin Pro“ missverständlich vermittelt wurden oder falsch verstanden werden können, entsprechen nicht dem Inhalt unserer Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen,

gez. Ernst-Reinhard Beck MdB