Frage an Ernst-Reinhard Beck von Bernd R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter, sehr geehrter Herr Beck,
als Mitglied im Verteidigungsausschuss haben Sie entscheidenden Anteil am Zustandekommen des Ersten Gesetzes zur Änderung des Personalanpassungsgesetzes (Gesetzentwurf - Drucksache 16/6123; Beschlussempfehlung und Bericht - Drucksache 16/6727), das in dritter Beratung während der 120. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24.10.2007 angenommen wurde.
In der Begründung zum Gesetzentwurf (Drucksache 16/6123, Seite 7) wird die Forderung des Deutschen Bundeswehrverbandes, die Anwendung des § 26a des Soldatenversorgungsgesetzes auch im Zusammenhang mit dem Personalanpassungsgesetz zuzulassen unter anderem wie folgt abgelehnt: "... besteht keine Veranlassung dafür, im Rahmen der Änderung des Personalanpassungsgesetzes neue Versorgungsprivilegien einzuführen." Dazu habe ich folgende Anfragen:
1. Welche alten Versorgungsprivilegien gibt es, dass Sie neue
Versorgungsprivilegien verhindern müssen?
2. Auf wessen Initiative wurde diese Formulierung in die Begründung des Gesetzentwurfes aufgenommen?
3. Welche persönliche Meinung vertreten Sie in diesem Zusammenhang, auch vor dem Hintergrund Ihrer Funktion als Präsident des Reservistenverbandes.
4. Die Versorgungslücke zwischen besonderer Altersgrenze und Beginn der Altersrente besteht ja unabhängig davon, ob das Personalanpassungsgesetz in Anspruch genommen wird oder nicht. Wurde die Frage diskutiert, die Anwendung des § 26a des Soldatenversorgungsgesetzes auch im Zusammenhang mit dem Personalanpassungsgesetz zumindest dann ab Ereichen der besonderen Altersgrenze zuzulassen? Wenn ja, mit welcher Begründung wurde auch das abgelehnt?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Roblick
Sehr geehrter Herr Oberstleutnant Roblick,
eigentlich verwundert mich Ihre Anfrage an mich, denn ich gehe davon aus, dass Sie als Soldat im Grunde den besten Draht zur Ihrem Dienstherren haben sollten, der Ihnen die Absicht des Gesetzes und dessen Entstehung genau erläutern kann.
Die von Ihnen in Frage eins angeprangerte Formulierung „neue Versorgungsprivilegien“ interpretiere ich lediglich als Einführung von Versorgungsprivilegien. Diese Formulierung wurde von der Initiatorin des Gesetzentwurfes, der Bundesregierung, in den Text aufgenommen.
Zum besseren Verständnis des Gesetzes weise ich darauf hin, dass es einen gewaltigen Unterschied darstellt, ob ein Soldat mit in eine Entscheidung eingebunden ist, oder ob er von Amts wegen - ohne eigene Mitwirkung - durch ein Gesetz betroffen ist.
Meine Meinung zum Gesetz können Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16115.pdf einsehen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ernst-Reinhard Beck MdB