Frage an Ernst-Reinhard Beck von Michael J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck,
wie ist Ihre Meinung zum Thema Online-Durchsuchung? Finden Sie es richtig, dass Verfassungsschutz, MAD und BND schon jetzt Online-Durchsuchungen durchführen obwohl der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Schutz des "Kernbereichs privater Lebensgestaltung" so massiv missachtet wird?
Was wollen Sie in dieser Situation unternehmen? Wie werden Sie die Interessen Ihrer Wähler vertreten?
Mit freundlichen Grüßen,
M.Jerger
Sehr geehrter Herr Jerger,
die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde, ist nach der Strafprozessordnung unzulässig. Es fehlt an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage. Das hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen einen Beschluss entschieden, mit dem der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Antrag auf eine verdeckte Online-Durchsuchung abgelehnt hatte.
Auf den Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, wonach die Durchführung einer verdeckten Online-Durchsuchung nach der Strafprozessordnung unzulässig ist, hat die Politik reagiert und bereitet derzeit eine entsprechende rechtliche Grundlage vor.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ernst-Reinhard Beck MdB