Frage an Ernst-Reinhard Beck von Andreas J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Lieber Ernst-Reinhard Beck,
was ist schlecht an einer besseren Bekämpfung der Korruption bei Abgeordneten? Sind Sie gegen Korruptionsbekämpfung?
Oder mußten Sie dem Fraktionszwang folgen?
In dem Fall bitte ich um Ihre Antwort, die gern ausführlicher sein kann.
Vielen Dank
Herzliche Grüße aus MÜNSINGEN
Andreas Jannek
Sehr geehrter Herr Jannek,
ich danke Ihnen für Ihre Frage.
Bei der von Ihnen erwähnten Abstimmung ging es ursprünglich um die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen unseriöse Geschäftspraktiken lagen ein Änderungsantrag und ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD sowie zwei Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor.
Warum die Opposition dieses wichtige Thema in Änderungsanträgen und nicht in einem eigenen Gesetzentwurf regeln wollte, bleibt unklar. Ich halte nichts von Schnellschüssen in der Politik, gerade bei dieser grundlegenden Fragenstellung. In der der Debatte wurde klar, daß nach der Bundestagswahl das Thema Korruption bei Mandatsträgern fraktionsübergreifend aufgenommen werden soll. Dies halte ich für richtig! Eine gesetzliche Regelung befürworte ich - auch wenn unser Rechtssystem und unser Rechtsstaat in der ganzen Welt einen hervorragenden Ruf genießen.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst-Reinhard Beck